Unzureichender Datenschutz bei Smartwatches- und Fitness-Wearables
Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour für MyFitnessPal und Withings. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale einen groß angelegten Test unter der Leitung der "Marktwächter Digitale Welt" durchführen lassen. Die Marktwächter sind eine Organisation, die der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angeschlossen ist und sich speziell um digitale Belange kümmern soll.
Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert, heißt es nun in einer Pressemeldung.
Abgemahnt wurden dann neun Unternehmen, deren Datenschutzbestimmungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht den deutschen Richtlinien entsprechen. Welche Firmen beziehungsweise Angebote sich vorbildlich verhielten, verriet die Verbraucherzentrale leider nicht.
Aktualisierte Datenschutzbestimmungen, die nach dem 5. September 2016 veröffentlicht wurden, waren nicht Teil der Untersuchung. Inwiefern sich das Bild der massiven Fehler beim Datenschutz seither geändert hat, ist also nicht bekannt.
Siehe auch: Huawei-CEO: Smartwatches sind unnötig, wenn man ein Smartphone hat
Abgemahnt wurden nun Zwölf Geräte im Test
Untersucht hat die Gruppe dann im Juli vergangenen Jahres insgesamt zwölf in Deutschland erhältliche und entsprechend verbreitete Wearables und Smartwatches mit deren Fitness-Apps für iOS und Android. Getestet wurden Aspekte der Bluetooth-Verbindung der Wearables sowie das Datenspeicher- und Sendungsverhalten der Apps durch das Institut datenschutz nord GmbH. In die anschließende rechtliche Bewertung flossen dann noch Kundenerfahrungen und -meinungen zum Thema Datenschutz mit ein.Aufgrund ihrer rechtlichen Analyse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss, dass die geprüften Anbieter Nutzer häufig darüber im Unklaren lassen, was mit den gesammelten Daten passiert, heißt es nun in einer Pressemeldung.
Verstöße gegen deutsches Recht
Drei Anbieter stellen demnach ihre Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache bereit und nur zwei informieren über die besondere Sensibilität der erhobenen Gesundheitsdaten. Auch holt nur ein Anbieter eine separate Einwilligung für die Verarbeitung dieser sensiblen Gesundheitsdaten von den Nutzern ein. Ebenfalls kritisch: Sechs Anbieter räumen sich die Möglichkeit ein, Änderungen in den Datenschutzerklärungen jederzeit und ohne aktive Information des Nutzers vornehmen zu können. Fünf halten es sich sogar offen, die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer bei Fusion oder Übernahme durch andere Unternehmen weiterzugeben.Abgemahnt wurden dann neun Unternehmen, deren Datenschutzbestimmungen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht den deutschen Richtlinien entsprechen. Welche Firmen beziehungsweise Angebote sich vorbildlich verhielten, verriet die Verbraucherzentrale leider nicht.
Aktualisierte Datenschutzbestimmungen, die nach dem 5. September 2016 veröffentlicht wurden, waren nicht Teil der Untersuchung. Inwiefern sich das Bild der massiven Fehler beim Datenschutz seither geändert hat, ist also nicht bekannt.
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