Sky: Haftstrafe für Weitergabe von Bundesliga-Spielen als Stream
Die kostenlose Weiterverbreitung von Live-Übertragungen des Pay-TV-Senders Sky auf Streaming-Plattformen im Netz kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das mussten zwei 28-jährige Angeklagte jetzt feststellen, die Bundesliga-Spiele an die Nutzer weitergereicht hatten.
Im Prozess ging es eigentlich nur um fünf Fälle, in denen den Angeklagten nachgewiesen werden konnte, dass sie die Sky-Inhalte im Netz so zur Verfügung gestellt hatten, dass sie für andere Nutzer kostenlos abrufbar waren. So mancher würde hier wohl auf ein Urteil tippen, das vor allem einen Warnschuss darstellt. Wie das Unternehmen mitteilte, verurteilte das Amtsgerichts Tauberbischofsheim einen Beschuldigten aber sogar zu einer Haftstrafe.
Immerhin ein Jahr Gefängnisaufenthalt gab es - auch wenn der Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zweite Beschuldige kam etwas glimpflicher davon, muss aber auch eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen bezahlen, was grob überschlagen drei Monatseinkommen entspricht. Insofern sich der Verurteilte in den kommenden Jahren nichts weitergehendes zu Schulden kommen lässt, gilt er mit dieser Zahl von Tagessätzen gerade noch so als nicht vorbestraft.
Dem Pay-TV-Sender sind entsprechende Angebote aber natürlich ein Dorn im Auge. Immerhin bezahlt das Unternehmen aktuell 876 Millionen Euro pro Saison an die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Um dies wieder hereinzuholen, ist der Sender unbedingt auf jeden zahlenden Zuschauer angewiesen. Entsprechend erfreut zeigte man sich über das Urteil. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass das Gericht "Freiheitsstrafen oder empfindliche Geldstrafen" für entsprechende Urheberrechtsverletzungen verhängt.
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Immerhin ein Jahr Gefängnisaufenthalt gab es - auch wenn der Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zweite Beschuldige kam etwas glimpflicher davon, muss aber auch eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen bezahlen, was grob überschlagen drei Monatseinkommen entspricht. Insofern sich der Verurteilte in den kommenden Jahren nichts weitergehendes zu Schulden kommen lässt, gilt er mit dieser Zahl von Tagessätzen gerade noch so als nicht vorbestraft.
Für Sky geht's um jeden Kunden
Das Weiterreichen der Streams erfolgte jeweils im Jahr 2014. Entsprechende Angebote sind unter Fans ziemlich beliebt, die selbst keine Möglichkeit haben, das Spiel auf anderem Weg live zu verfolgen und sich kein teures Sky-Abo leisten können oder wollen.Dem Pay-TV-Sender sind entsprechende Angebote aber natürlich ein Dorn im Auge. Immerhin bezahlt das Unternehmen aktuell 876 Millionen Euro pro Saison an die Deutsche Fußball-Liga (DFL). Um dies wieder hereinzuholen, ist der Sender unbedingt auf jeden zahlenden Zuschauer angewiesen. Entsprechend erfreut zeigte man sich über das Urteil. Es sei ein wichtiges Zeichen, dass das Gericht "Freiheitsstrafen oder empfindliche Geldstrafen" für entsprechende Urheberrechtsverletzungen verhängt.
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Christian Kahle
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