EU plant umstrittene Aufweichung des Widerrufsrechts im Online-Handel

Die EU plant umfangreiche Änderungen im Verbraucherschutz für das Online-Shopping. Eigentlich soll damit vieles für den Kunden einfacher und besser werden, doch ein Teil der Reform sorgt für Ärger in Deutschland. Es geht dabei um Rücksendungen und Widerrufe. Die Verbraucherschutzminister der Länder sind auf den Plan gerufen: Die Änderungen im Verbraucherschutz auf EU-Ebene bringen einige Passagen mit, die nach Ansicht der deutschen Minister die Kunden ungerecht benachteiligen würden. Es geht dabei vor allem um die Regelungen bei Rücksendungen von Waren, die nicht gefallen, anders als beschrieben sind oder Defekte aufweisen. Normalerweise stärken die Verbraucherrechte den Kunden bei Widerruf, doch mit den geplanten Neuregelungen würde das in Deutschland geltende Recht beim Online-Shopping deutlich aufgeweicht. Die Top 10 Online-Shops in Deutschland 2015 (Statista)Top 10 der deutschen Online-Shops (Statista)

Offene Fragen

Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa mit Verweis auf ein Treffen, das die Verbraucherschutzminister der Länder schon in der kommenden Woche angesetzt haben (via Welt.de), um die offenen Fragen zu klären und ihre Vorschläge vorzubereiten.

Die Neuregelung will nun auch die Seite der Verkäufer stärken, indem Widerrufe eingeschränkt werden.

Dazu gehört, dass ein Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigern kann, bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist. Das klingt zunächst nicht bedenklich, könnte aber zu Problemen mit Händlern führen, wenn die Bearbeitungszeiten nicht schnell garantiert werden.

Missbrauch

Zudem soll der Missbrauch des Widerrufrechts eingeschränkt werden, indem Verkäufer künftig die zurückgesendeten Waren nicht in jedem Fall akzeptieren müssen - dabei will man auf solche Fälle eingehen, in denen Käufer sich zum Beispiel Kleidung bestellen, einmal tragen und gebraucht zurücksenden. Valide Zahlen, wie häufig so etwas vorkommt gibt es nicht, Händler berichten aber immer wieder von Missbrauch. Hierbei sehen die Verbraucherschützer aber mit der Aufweichung der Käuferrechte viele Probleme auf sich zukommen, nämlich wenn die Händler diesen neuen Passus missbrauchen, um Rückzahlungen zu verhindern oder drastisch zu kürzen.

"Der Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht fair und nicht ausgewogen", erklärte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Saarlands Ressortchef Reinhold Jost (SPD) in einem Gespräch mit der dpa.

Siehe auch: Neues EU-Gesetz stärkt Verbraucherschutz beim Online-Shopping
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