Auch Möbel & Kleidung: Weitreichende Neuregelung bei Elektro-Recycling
In diesem Monat tritt eine Neuregelung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft, welches definiert, wo und wie elektronische Geräte entsorgt werden müssen. Ab dann dürfen auch Möbel und Kleidungsstücke mit entsprechenden Bauteilen nicht mehr im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Wie die Stiftung Elektro-Altgeräte-Registrierung ausführt, bei der Händler und Hersteller Anmeldungen für ihre Produkte vornehmen müssen, sind nicht automatisch alle Möbel und Kleidungsstücke betroffen, die über elektrische Funktionen verfügen. Vielmehr sieht das Gesetz eine Differenzierung vor, ob es sich "tatsächlich auch um eine Funktion des zu beurteilenden Produkts handelt, oder ob gegebenenfalls zwei voneinander getrennte Produkte vorliegen". Ein Schrank mit montierter Leuchte, die ausgebaut werden kann, wäre nach der Neuregelung nicht gesondert entsorgungspflichtig, ein Badezimmerschrank mit integrierter Beleuchtung müsste dagegen entsprechend entsorgt werden.
Möbel und Kleidung können nicht mehr einfach in die Tonne
Ab dem 15. August wird der Katalog an Produkten mit elektrischen und elektronischen Bauteilen, die nach Gebrauch als Elektroschrott entsorgt werden müssen, deutlich ausgeweitet. Wie Golem in seinem Bericht schreibt, sorgt eine Neuregelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dafür, dass jetzt beispielsweise auch Möbel mit elektrischen Funktionen sowie Kleidung mit entsprechenden Bauteilen nicht mehr einfach über den Haus- und Sperrmüll oder die Altkleidertonne entsorgt werden dürfen - allerdings lässt das Gesetz in Artikel 2 auch Raum für Ausnahmen. Infografik: Gold aus E-Schrott
Wie die Stiftung Elektro-Altgeräte-Registrierung ausführt, bei der Händler und Hersteller Anmeldungen für ihre Produkte vornehmen müssen, sind nicht automatisch alle Möbel und Kleidungsstücke betroffen, die über elektrische Funktionen verfügen. Vielmehr sieht das Gesetz eine Differenzierung vor, ob es sich "tatsächlich auch um eine Funktion des zu beurteilenden Produkts handelt, oder ob gegebenenfalls zwei voneinander getrennte Produkte vorliegen". Ein Schrank mit montierter Leuchte, die ausgebaut werden kann, wäre nach der Neuregelung nicht gesondert entsorgungspflichtig, ein Badezimmerschrank mit integrierter Beleuchtung müsste dagegen entsprechend entsorgt werden.
Handel muss zurücknehmen
Mit Ausweitung der Entsorgungspflicht wird auch die Rücknahmepflicht im Handel entsprechend angepasst - die Einschränkungen, die seit dem Start der Regelung am 31. Juli 2016 gelten, bleiben dabei aber weiterhin in Kraft. Die Pflicht zur Rücknahme gilt für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern für Elektrogeräte. Online-Händler werden hier entsprechend ihrer Versand- und Lagerfläche eingestuft. Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter müssen hier ohne Kassenbeleg und ohne Neukauf zurückgenommen werden.
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