Vista: Toleranz der Aktivierung bei Hardware-Tausch
@ charly1310 Unglaublich, wie Sie hier behaupten, Missverständnisse und fehlendes Wissen anderer mit ihren inhaltlich fehlerhaften Kommentaren (und Teils unsachlichen, arroganten und herablassenden Randbemerkungen) verbessern zu können, auch wenn Sie sicherlich etwas subtiler vorgehen als Ihre Kontrahenten...
Mit dem Kauf von MS Vista als Produkt erwirbt der Käufer eine Lizenz zur Nutzung des Betriebssystems für EINE Installation auf beliebiger Hardware, und nicht, wie Sie meinten, für eine bestimmte Hardwareumgebung (was nach EU-Recht in solcher Art nicht möglich ist). D.h., dass Vista auch dann noch installiert werden können MUSS, wenn Vista bereits auf einem PC installiert wurde und ein komplett anderer, neuer Rechner gekauft wird, und auf diesem dieses Betriebsystem installiert werden will. Es darf nur nicht auf einem zweiten Rechner parallel, also gleichzeitig installiert, bzw. genutzt werden. Diese „Single-User Lizenz“ ist Standard, unabhängig der Eula, die wie bereits erwähnt wurde, rechtswidrig ist. Natürlich kann Microsoft versuchen, durch Blockadehaltung und Eigenjustiz die angestrebten Nutzungsbedingungen durchzusetzen. Doch bereits jetzt sind Klageschriften gegen diese Vorgehensweise verfasst und liegen den zuständigen EU-Behörden vor und dürften noch vor dem Verkaufsstart in die Verhandlung gehen. Im Übrigen sollte klar sein: Wer gegen eine Eula verstößt, die rechtswidrig ist, kann nicht belangt werden, genauso wenig wie der Verstoß gegen eines sittenwidrigen Vertrags . Daher sind Backups und Images in diesem Fall nicht Illegal, sofern die Lizenz für das original „gekaufte“ Betriebssystem vorliegt. Somit kann Microsoft die Nutzung der erworbenen Lizenz nicht aufgrund wechselnder Hardware verwehren- und das wird auch nicht passieren. Natürlich bleibt nicht auszuschließen, dass vereinzelt Fälle auftreten, wo versucht wird, den ahnungslosen Kunden zu einem Neukauf der Lizenz zu „zwingen“, doch (wie so oft) wird nur der sein Recht bekommen, der sich rührt. :) Die Hotline ist zudem eher als Abschreckung gegen Raumkopierer gedacht (persönlich, Gespräch wird aufgezeichnet und der Anrufer „könnte“zurück verfolgt werden) als das ehrliche Kunden damit bestraft werden sollen. Meistens sind die Gesprächspartner sehr kooperativ.
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Vista: Toleranz der Aktivierung bei Hardware-Tausch
@ charly1310 & Vista2007
Werden sie bitte nicht paranoid. Ich bin neu hier im Forum, dies ist kein Account eines bereits in der Vergangenheit existierenden Users. Das Logo, welches sie als brennendes Windows - Symbol interpretieren hat genau den gegenteiligen Sinn, ich bin sehr zufriedener MS Kunde und habe zudem auch nur dort Kritik an MS verlauten lassen, wo es angebracht war. Zudem hatte ich recht, vergleichen sie doch mal die neusten Aussagen von Microsoft bezüglich der De- und Neuinstallation von Vista für mehrere Computer ihrer Wahl - Sie werden erstaunt sein, das Selbe war bereits Tage vorher von mir zu lesen,.... „You may uninstall the software and install it on another device for your use. You may not do so to share this license between devices.“ Sie können doch diese Sprache, oder?
Was die Hotline als Stasi angeht, so habe ich auch das nicht in dieser Form verständlich machen wollen, sondern eher die Vorbehalte von Usern ohne Lizenz klarstellen wollen, die Hotline fungiert sozusagen als Kunden-Firewall. Aber sie dürfen mir gerne das Wort im Munde umdrehen, darin haben sie ja schon reichlich Übung.
Na ja, ihr kollektives Unwissen sollte keine Sorgen bereiten und zeugt von geistiger Harmlosigkeit. Daher würde ich jedem aufmerksamen Beobachter dazu raten, einfach ihre Kommentare in Zukunft zu überspringen, wenn sie nicht unnötig intensiv unterhalten werden wollen :)
Vista: Toleranz der Aktivierung bei Hardware-Tausch
@ charly1310 Unglaublich, wie Sie hier behaupten, Missverständnisse und fehlendes Wissen anderer mit ihren inhaltlich fehlerhaften Kommentaren (und Teils unsachlichen, arroganten und herablassenden Randbemerkungen) verbessern zu können, auch wenn Sie sicherlich etwas subtiler vorgehen als Ihre Kontrahenten...
Mit dem Kauf von MS Vista als Produkt erwirbt der Käufer eine Lizenz zur Nutzung des Betriebssystems für EINE Installation auf beliebiger Hardware, und nicht, wie Sie meinten, für eine bestimmte Hardwareumgebung (was nach EU-Recht in solcher Art nicht möglich ist). D.h., dass Vista auch dann noch installiert werden können MUSS, wenn Vista bereits auf einem PC installiert wurde und ein komplett anderer, neuer Rechner gekauft wird, und auf diesem dieses Betriebsystem installiert werden will. Es darf nur nicht auf einem zweiten Rechner parallel, also gleichzeitig installiert, bzw. genutzt werden. Diese „Single-User Lizenz“ ist Standard, unabhängig der Eula, die wie bereits erwähnt wurde, rechtswidrig ist. Natürlich kann Microsoft versuchen, durch Blockadehaltung und Eigenjustiz die angestrebten Nutzungsbedingungen durchzusetzen. Doch bereits jetzt sind Klageschriften gegen diese Vorgehensweise verfasst und liegen den zuständigen EU-Behörden vor und dürften noch vor dem Verkaufsstart in die Verhandlung gehen. Im Übrigen sollte klar sein: Wer gegen eine Eula verstößt, die rechtswidrig ist, kann nicht belangt werden, genauso wenig wie der Verstoß gegen eines sittenwidrigen Vertrags . Daher sind Backups und Images in diesem Fall nicht Illegal, sofern die Lizenz für das original „gekaufte“ Betriebssystem vorliegt. Somit kann Microsoft die Nutzung der erworbenen Lizenz nicht aufgrund wechselnder Hardware verwehren- und das wird auch nicht passieren. Natürlich bleibt nicht auszuschließen, dass vereinzelt Fälle auftreten, wo versucht wird, den ahnungslosen Kunden zu einem Neukauf der Lizenz zu „zwingen“, doch (wie so oft) wird nur der sein Recht bekommen, der sich rührt. :) Die Hotline ist zudem eher als Abschreckung gegen Raumkopierer gedacht (persönlich, Gespräch wird aufgezeichnet und der Anrufer „könnte“zurück verfolgt werden) als das ehrliche Kunden damit bestraft werden sollen. Meistens sind die Gesprächspartner sehr kooperativ.