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  • 23.05.06
  • 20:30
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Großrazzia gegen deutsche Filesharer durchgeführt

Kennt sich jemand aus und kann mal zu [35] Stellung nehmen?!?

  • 23.05.06
  • 20:28
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Großrazzia gegen deutsche Filesharer durchgeführt

@MellowYellow: Wozu werden die Rechner sonst beschlagnahmt. Zumal eine Kopie erst eine Kopie ist, wenn sie vollständig ist. Sprich wenn ich etwas downloade, dabei protokolliert werde, den Download dann aber abbreche, habe ich mich dann strafbar gemacht??? Denn in dem Fall hätte ich ja nie eine illegale Kopie besessen. Um also die Daten sicherzustellen, werden Computer beschlagnahmt. Wenn aber auf dem Computer (bsp. wegen Verschlüsselung) keine Daten gefunden werden können, dann fehlen die Beweise, es sei denn die online getätigte Protokollierung reicht als Beweis, um auf meine Frage zurückzukommen.

  • 23.05.06
  • 16:58
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Großrazzia gegen deutsche Filesharer durchgeführt

Heut zutage ist es ja möglich, die ganze Festplatte zu verschlüsseln. Wie steht es dann um die Beweiskraft der von den Ermittlern online gewonnenen Daten. Reichen diese auch für ein Strafurteil oder nur für die Aufnahme eines gerichtlichen Verfahrens? (Wobei wir mal davon ausgehen, dass die Festplatte nicht entschlüsselt werden kann, was ja bei AES mit 256Bit und einem sehr guten 30-Zeichen-langen Passwort der Realität entspricht. Zumal man das Passwort aufgrund der Nichtbelastung von sich selbst vor Gericht nicht herauszugeben braucht)

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