Sony mahnt Humor-Website Ballz.de ab
Man könnte das alles ja noch weiter spinnen...
Ich fahre mit dem Auto durch die Stadt, muss an einer Ampel anhalten.
Nehmen wir einmal an, ich höre laut und habe die Fenster offen, am Straßenrand steht jemand mit Hardware mit dessen Hilfe er dieses Lied aufnehmen kann. Machen derjenige der das Lied aufnimmt und ich uns dann schon strafbar nach Urhebergesetz?
Aber jetzt mal back to topic, ich finde die Geschichte von Sony aus auch absolut lächerlich, da diese 20 Sekunden Lied bei Ballz.de ja höchstens Werbung sein können und niemals bedeuten können, dass Herr Horn dort das "Lied" in verbotener Form verbreitet.
Lächerlich finde ich auch, dass das in dem Zusammenhang mit der "Pornoszene" so ein Problem darstellen soll. Hallo, gehts noch? Wenn da jetzt jemand die kleine Annett gefaked darstellen würde wie sie bei ihrem provokativen Text mit sonstwem rumvögelt ok. Aber, dass das ein Problem darstellen soll, wenn die 2 Comic Figuren in einer Pose dargestellt werden naja, sollen sie mal machen.
Ich hoffe, dass das sehr negativ auf Sony Music zurückfallen wird. Das einzige was ich als problematisch ansehe ist, dass diese Aktion negativ auf Annett zurückfallen wird, kann das kann wohl kaum in ihrem Interesse liegen. Wobei die Frage ist, die Anwälte sprechen in ihrem Schreiben immer vom Interesse ihrer Mandatin und stellen es so dar, als hätte die Künstlerin selbst den Comic gesehen und sich daran angestoßen.
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Man könnte das alles ja noch weiter spinnen...
Ich fahre mit dem Auto durch die Stadt, muss an einer Ampel anhalten.
Nehmen wir einmal an, ich höre laut und habe die Fenster offen, am Straßenrand steht jemand mit Hardware mit dessen Hilfe er dieses Lied aufnehmen kann. Machen derjenige der das Lied aufnimmt und ich uns dann schon strafbar nach Urhebergesetz?
Aber jetzt mal back to topic, ich finde die Geschichte von Sony aus auch absolut lächerlich, da diese 20 Sekunden Lied bei Ballz.de ja höchstens Werbung sein können und niemals bedeuten können, dass Herr Horn dort das "Lied" in verbotener Form verbreitet.
Lächerlich finde ich auch, dass das in dem Zusammenhang mit der "Pornoszene" so ein Problem darstellen soll. Hallo, gehts noch? Wenn da jetzt jemand die kleine Annett gefaked darstellen würde wie sie bei ihrem provokativen Text mit sonstwem rumvögelt ok. Aber, dass das ein Problem darstellen soll, wenn die 2 Comic Figuren in einer Pose dargestellt werden naja, sollen sie mal machen.
Ich hoffe, dass das sehr negativ auf Sony Music zurückfallen wird. Das einzige was ich als problematisch ansehe ist, dass diese Aktion negativ auf Annett zurückfallen wird, kann das kann wohl kaum in ihrem Interesse liegen. Wobei die Frage ist, die Anwälte sprechen in ihrem Schreiben immer vom Interesse ihrer Mandatin und stellen es so dar, als hätte die Künstlerin selbst den Comic gesehen und sich daran angestoßen.
Sony mahnt Humor-Website Ballz.de ab
Man könnte das alles ja noch weiter spinnen...
Ich fahre mit dem Auto durch die Stadt, muss an einer Ampel anhalten.
Nehmen wir einmal an, ich höre laut und habe die Fenster offen, am Straßenrand steht jemand mit Hardware mit dessen Hilfe er dieses Lied aufnehmen kann. Machen derjenige der das Lied aufnimmt und ich uns dann schon strafbar nach Urhebergesetz?
Aber jetzt mal back to topic, ich finde die Geschichte von Sony aus auch absolut lächerlich, da diese 20 Sekunden Lied bei Ballz.de ja höchstens Werbung sein können und niemals bedeuten können, dass Herr Horn dort das "Lied" in verbotener Form verbreitet.
Lächerlich finde ich auch, dass das in dem Zusammenhang mit der "Pornoszene" so ein Problem darstellen soll. Hallo, gehts noch? Wenn da jetzt jemand die kleine Annett gefaked darstellen würde wie sie bei ihrem provokativen Text mit sonstwem rumvögelt ok. Aber, dass das ein Problem darstellen soll, wenn die 2 Comic Figuren in einer Pose dargestellt werden naja, sollen sie mal machen.
Ich hoffe, dass das sehr negativ auf Sony Music zurückfallen wird. Das einzige was ich als problematisch ansehe ist, dass diese Aktion negativ auf Annett zurückfallen wird, kann das kann wohl kaum in ihrem Interesse liegen. Wobei die Frage ist, die Anwälte sprechen in ihrem Schreiben immer vom Interesse ihrer Mandatin und stellen es so dar, als hätte die Künstlerin selbst den Comic gesehen und sich daran angestoßen.