BerndK8

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BerndK8

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  • 28.12.24
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Musk mit Eigentor: Wikipedia-Spenden explodieren nach Boykott-Aufruf

Wenn man in die Spendenkommentare schaut, weiß man, dass man jetzt erstrecht spendet bzw. gerade wegen Musk: https://spenden.wikimedia.de/list-comments.html?

  • 30.06.24
  • 17:23
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Balkonkraftwerke weiter auf 600 Watt limitiert - Das ist der Grund

@Alphawin: Nachtrag: man kann auch bspw. einen Heizstab für den Wassertank mit einer Inselanlage koppeln, da brauchts dann noch nicht mal einen Wechselrichter, da kann man dann auch soviel Module anknöpern wie man möchte da nicht netzgekoppelt. Da gibt's halt verschiedene Anwendungsmöglichkeiten. Oder halt eigene Gartenhütte mit Splitklimagerät betreiben, im Sommer kühlen, im Winter heizen. 🤷

  • 30.06.24
  • 17:21
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Balkonkraftwerke weiter auf 600 Watt limitiert - Das ist der Grund

@Alphawin: Nein, sogenannte Inselanlagen sind nicht reglementiert da diese ja nicht am Stromnetz angeschlossen sind, entsprechend gilt dann nicht die NAV sowie TAB. Beispiel: du hast ein sehr großes Gartenhaus wo bspw. 5 kWp drauf passen, die 5 kWp kannst du dann mit nicht netzgekoppelten Wechselrichtern autark betreiben. Kleiner Speicher noch dazu und man kann bspw. dort einen Kühlschrank auch nachts betreiben, generell schafft man bei wenig Verbrauchern somit eine Autarkiequote von 100% im Gartenhaus. Ob das natürlich sinnvoll ist muss jeder für sich selbst entscheiden. 😉

  • 29.06.24
  • 19:14
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Balkonkraftwerke weiter auf 600 Watt limitiert - Das ist der Grund

@Gast33052: wobei die VDE definitiv ihre Daseinsberechtigung hat, es geht um den Schutz von Laib und Leben. Es wird nicht nur Gerätesicherheit gewährleistet, sondern auch beispielsweise definiert, bei welcher Leitungsverlegung welche Absicherung und Leitungsquerschnitte genutzt werden müssen um nur ein Beispiel zu nennen was Laien verstehen. Das ich für uns Fachkräfte quasi die heilige Bibel (ich bin Techniker).

  • 29.06.24
  • 19:00
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Balkonkraftwerke weiter auf 600 Watt limitiert - Das ist der Grund

Wenn Staatssekretäre keine Ahnung haben und die Medien das entsprechend falsch widergeben, furchtbar. Warum fragt man nicht einfach mal die Fachseite was nun richtig ist?

Also.... ja, der Gesetzgeber hat den rechtlichen Rahmen abgesteckt, was überhaupt ein Balkonkraftwerk ist. Das ist natürlich nur die Definition von bis zu 800VA Wechselrichter und 2kWp Generatorleistung (Module) um weitergehende Regelungen zu definieren. Entsprechend kann man auch bei der Bundesnetzagentur bis 800VA problemlos anmelden da lediglich dieser rechtliche Rahmen berücksichtigt wird. Vom Gesetz her ist man dann also schon mal Rechtsskonform unterwegs.

Die VDE dagegen ist kein Gesetz sondern nur eine Norm mit dem sogenannten "Rechtscharakter". Ja, sie erstellt die Normen, diese sind im Fall der Fälle vor Gericht auch bindend (daher der "Rechtscharakter" der Normen), man darf aber davon abweichen wenn die Alternative sicherer als die Norm mit Wieland- oder Schukostecker im bestehenden Stromkreis ist. Heißt: wenn man also bspw. eine eigens dedizierte und niedrig abgesicherte Leitung (bspw. per A4-Sicherungsautomat) mit Festverdrahtung sowie einem Fehlerstrom- und Brandschutzschalter verwendet, dann ist es auch im Fall der Fälle vor Gericht sicher da diese Vorgehensweise deutlich mehr Sicherheit darstellt als die Norm der VDE, natürlich muss entsprechende Dokumentation zur Beweisaufnahme vorhanden sein, das ist natürlich zwingend erforderlich. Dann ist man auch gegenüber dem Gutachter safe.

Letztlich ist aber auch entscheidend, was der VNB (Versorgungsnetzbetreiber) in seinen TAB (Technische Anschlußbedingungen) stehen hat, er entscheidet letztlich "wie" und "was" in seinem Netzbereich gemacht werden "darf" und was nicht, unabhängig von der gesetzlichen Lage. Und tatsächlich gab es schon weit vor der Gesetzesänderung bei einigen VNB schon die gelockerte Regel mit 800VA Wechselrichterleistung, bei diesen war es da bereits kein Problem, solche Wechselrichter beim VNB anzumelden. So ist es auch bei meinem VNB: die 800VA waren schon vorher freigegeben worden, das wurde in der bei uns gültigen TAB NS NORD 2023 (Landesgruppe Norddeutschland sowie Berlin/Brandenburg) so bereits definiert, das ist ein richtig großer Netzbereich. Bereits vor dem Gesetz hatte es also in so einigen Gebieten ausgereicht, beim Marktstammdatenregister anzumelden, mit entsprechenden 800VA.

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