Rashiade

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  • 05.07.24
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Apple beugt sich russischer Zensur: VPN-Apps aus App Store gelöscht

@Ghost-Hero: Ja, sie ist Folge des 2. WK?!

  • 05.07.24
  • 11:19
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Apple beugt sich russischer Zensur: VPN-Apps aus App Store gelöscht

@RoyLorin: Und man sieht sehr schnell den Vorteil einer offenen Architektur wie Android.

Die Unternehmen würden erst was tun, wenn man sie hierzulande dafür sanktionieren würde. Und dann gäbe es sicher noch immer einige, die ihre Aktionen über irgendwelche Kanäle verschleiern würden.

Ich sehe auch immer mehr Parallelen zum 2. WK:
Die Unternehmen in der ehemaligen DDR hatten keine Bananen, die Unternehmen in Russland haben keine Eier

  • 05.07.24
  • 11:18
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Apple beugt sich russischer Zensur: VPN-Apps aus App Store gelöscht

@snowwolf3000: Vielen Unternehmen fehlt leider das Rückgrat dazu und ohne kann man nicht aufrecht stehen.

  • 05.07.24
  • 09:48
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Schwalbe Clik: Neuer Standard soll das USB-C für Fahrradventile werden

@ApexPlayer: Ja, und nicht nur am Fahrrad, auch am Auto. Bei den klassischen Schrader-Ventilen reicht oft minimales Verkanten und das Ventil ist nicht mehr dicht. Je nach Felge nervt das extrem. Ist jetzt kein unlösbares Problem, nervt aber halt immer wieder aufs Neue.
Letztens auch wieder mit einem Dunlop-Ventil rumgeärgert, weil der Adapter von Dunlop auf den Nachfülladapter mit Schrader nicht so recht wollte.
Wenn die neuen Ventile das Problem lösen, gerne. Aber dann bitte für Fahrrad und Auto gleich, dann braucht man auch nicht für jedes Ventil wieder irgendeinen eigenen Adapter.
Ich fürchte nur, bis sich ein neues System so weit durchgesetzt hat, interessieren mich Ventile vermutlich nicht mehr.

  • 05.07.24
  • 09:08
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Harte Strafe: Gamer trägt Zelda-Fanartikel, muss 4 Monate ins Gefängnis

@bgmnt: Für Schwerter gilt das übrigens nicht, Schwerter sind Waffen, keine Werkzeuge.

Der Vollständigkeit halber:
In den Verwaltungsvorschriften wurde allerdings Folgendes ergänzt:
"Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport (z.B. Sportflorette, Sportdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger), zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand (z.B. Zierdegen, Dekorationsschwerter) geeignet sind."

  • 04.07.24
  • 10:46
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Harte Strafe: Gamer trägt Zelda-Fanartikel, muss 4 Monate ins Gefängnis

@bamesjasti: Das passiert halt, wenn man nur Waffengesetze immer weiter verschärft, und dann meint, dass das etwas ändern würde, statt die tatsächlichen Probleme anzugehen.

Wobei das bei dem Kerl wohl alles nicht helfen würde.

  • 04.07.24
  • 09:45
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Harte Strafe: Gamer trägt Zelda-Fanartikel, muss 4 Monate ins Gefängnis

@DRMfan^^: Also nach deutschem Recht in einem verschlossenen Behältnis.

§42a verbietet dir das Führen eines Messers mit (u.a.) einer feststehenden Klinge über 12cm:
"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen."

und nimmt dann eine Ausnahmeregelung vor:
"(2) Absatz 1 gilt nicht
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Also mit einem verschlossenen Behältnis (abschließbarer Koffer beispielsweise) bist auf auf der sicheren Seite.

Vor dem Amtsgericht Kiel wurde 2009 mal folgendes angenommen:
"Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Ein ordnungsgemäß geschlossener Rucksack ist ein verschlossenes Behältnis."

Da das aber Auslegungssache vom jeweiligen Gericht ist, weiß ich nicht, ob ich mich darauf verlassen würde.

  • 02.07.24
  • 14:07
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Balkonkraftwerke weiter auf 600 Watt limitiert - Das ist der Grund

@basti2k: Oh, natürlich, das war zur einen Hälfte ein wirklich dummer Denkfehler von mir. Hatte einen Wechselrichter mit integriertem Solarladeregler (oder andersherum) im Kopf und mir vorgestellt, dass "das Gerät" die Leistung ja direkt auf 800W drosselt, ohne weiter drüber nachzudenken.
Wenn man sich Solarladeregler und Wechselrichter als separate Einheiten vorstellt, fällt der Denkfehler natürlich sofort auf.

Die andere Hälfte war ein Verständnisproblem meinerseits, da ich "Wenn man 800 W abnimmt" falsch interpretiert hatte.

Also ja, wenn du permanent die 800W im eigenen Haushalt einspeist (oder keine intelligente Steuerung vorhanden ist und du die 800W alternativ ins öffentliche Netz speist), bleibt natürlich nichts zum Laden der Batterie übrig, da die 960W der Paneele nahezu nie erreicht werden.
Das könnte man dann aber vielleicht, wie von dir bereits vorgeschlagen, anders lösen mit Verbrauchsüberwachung und Einspeiseregelung (=Nulleinspeisung). Müsste man natürlich gegenrechnen, ob sich das wirklich rechnet, da damit ja auch weitere Verbraucher dazukommen.
Irgendwo (ich glaube auf dem YouTube-Kanal von Andreas Schmitz) wurde aber mal die Behauptung aufgestellt, dass es in der Regel von Vorteil ist, keine Nulleinspeisung zu fahren. Ich weiß allerdings nicht mehr, was die Randbedingungen hierzu waren.

"Das Problem sind die Wechselrichter, diese müssen auch mit der verbauten Modulleistung klar kommen."
Dem Wechselrichter dürfte die Modulleistung eigentlich egal sein, da der im Normalfall gar keinen Kontakt zu diesen hat, das interessiert nur den Solarladeregler.
(Nachtrag: Das gilt natürlich nur in dem von dir genannten Fall mit Solarladeregler und Akku. Wenn die Module direkt am WR hängen, hast du recht.)

"Außerdem einsteht bei der Gegenregelung Wärme"
Nur, wenn die Abregelung über beispielsweise einen Widerstand stattfindet (Strombegrenzungswiderstand). Wird über PWM (oder auch MPPT) geregelt, dürfte keine nennenswerte Wärme entstehen. Da eigentlich alle mir bekannten Solarladeregler entweder PWM oder MPPT sind, dürfte das nach meinem Verständnis also nicht zutreffen.
Die Definition der 960W (800W+20%) ist dafür getroffen worden, um zu verhindern, dass die 800W längerfristig eingespeist werden und damit die verlegten Hausleitungen dauerhaft erwärmen.

Ich habe mir lange Gedanken gemacht, ob ich irgendwas mit Akku an der PV-Anlage machen möchte und bin zum Schluss gekommen, dass hier das Kosten-Nutzen-Verhältnis für mich einfach nicht passt.
Zuerst hatte ich geplant, zusätzlich zum Balkonsolarsystem noch eine größer dimensionierte Inselanlage aufzubauen, aber das wird wohl mangels sinnvollem Platz für die PV-Module auch wegfallen.
Unterm Strich lohnt sich ein Akku nur, wenn man dann wirklich eine Nulleinspeisung fährt.

Übrigens: Irgendwo hatte ich gelesen, dass die 960W Modulobergrenze auch nur für Systeme ohne Akku (also Systeme, wo der Wechselrichter direkt an den Modulen hängt) gelten sollen. Wie viel Wahrheit da drinsteckt, kann ich dir allerdings nicht beantworten.

P.S.: Alternativ bietet sich auch eine Drosselung der eingespeisten Leistung an. Dazu müsste man einmal so den üblichen Verbrauch im eigenen Haus ermitteln und drosselt dann den Wechselrichter so weit, dass du nur knapp über der Grundlast einspeist. Wenn du permanent 800W brauchst, hilft das an der Stelle natürlich auch nicht.

  • 02.07.24
  • 12:37
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UN-Behörde: Russland soll endlich die Störung von Satelliten beenden

@Alexmitter: Also eigentlich züchten wir die Mücken nicht, wir füttern sie lediglich bereits im Larvenstadium mit Vodka und machen sie damit abhängig. Anschließend bringen wir sie mit einer Drohne an die russische Grenze und lassen sie dort frei.

  • 02.07.24
  • 11:11
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Windows 11 ohne Bloatware: Illegal aktivierte 'Regierungsversion'

@Robin02: Haha, Vorlage sauber eingelocht

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