- 14.05.16
- 10:31
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Polizei tarnt Überwachungs-Wagen als Google-Streetview-Auto
@Tommy1967: Danke für die Antwort. Ich sehe das Problem aber eher von der anderen Seite, nämlich, dass de Datenschutz überbewertet wird. Ein Beispiel: Vor 2 oder 3 Jahren wurde eine junge Frau auf einem Autobahnparkplatz in Ba-Wü sexuell missbrauch und anschließend brutal ermordet. Durch Zeugenaussagen und Spurensicherung konnte der Tathergang so weit rekonstruiert und verdichtet werden, dass die Tat in den Morgenstunden zwischen 02.00 und 04.30 von einem LKW-Fahrer begangen sein musste. Weitere Anhaltspunkte gab es nicht. Wie ermittelt nun die Polizei? Sie stellte fest, dass es kurz vor dem Parkplatz an einer Brücke ein LKW-Mauterfassungssystem gibt. Sie stellte also ein Auskunftsersuchen an die zuständige Mautstelle und bat um Auskunft, welche LKWs diese Mautstelle und die nächstgelegenen Mautstelle hinter dem Tatort-Parkplatz in der Zeit von 01:30 bis 05.00 Uhr passiert haben. Die begehrten Auskünfte hätten von der Mautstelle technisch ohne Schwierigkeiten erteilt werden können. Die Mauststelle weigerte sich jedoch, weil die Daten nur und ausschließlich zu dem Zweck: Erfassung der Mautgebühren erfasst wurden. Die Polizei musste sich mit der nicht befriedigenden Antwort begnügen. Der Fall konnte nicht aufgeklärt werden. Der damalige Bundesinnenminister hat die Sache jedoch aufgegriffen und beantragte eine Nachbesserung im Mautgesetz: Die Aufnahme eines zusätzlichen Passus, dass die an der Mautstelle erfassten Daten auch zur Aufklärung von schweren Verbrechen genutzt werden dürfen, wenn die Daten für die Aufklärung des Verbrechens erforderlich und notwendig sind. Reaktion der Datenschützer: Ein Aufschrei! Wie kann sich der Innenminister dazu erdreisten, erreichte datenschutzrechtliche Standards wieder aufweichen zu wollen ?!?
Nach meiner Kenntnis wurde das Mautgesetz bislang nicht geändert. Erfahrungsgemäß begehen Sexual/Triebtäter ihre Taten jedoch nicht einmalig. Mit Wiederholungen der Verbrechen muss leider gerechnet werden. Sollte der Täter also erneut zuschlagen, hätte man (immer noch) nicht die Möglichkeit, das Verbrechen mittels der Mautdaten aufzuklären. Ich wünsche wirklich keinem Menschen Opfer einer Sexualstraftat zu werden. Möge jeder davor bewahrt werden! Sollte der LKW-Täter aber nochmals auf einem Autobahnparkplatz zuschlagen, dann möge es als Opfer eine Datenschützerin oder die Tochter eines Datenschützers treffen, damit da ein Umdenken stattfindet.
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Polizei tarnt Überwachungs-Wagen als Google-Streetview-Auto
@Tommy1967: Danke für die Antwort. Ich sehe das Problem aber eher von der anderen Seite, nämlich, dass de Datenschutz überbewertet wird. Ein Beispiel: Vor 2 oder 3 Jahren wurde eine junge Frau auf einem Autobahnparkplatz in Ba-Wü sexuell missbrauch und anschließend brutal ermordet. Durch Zeugenaussagen und Spurensicherung konnte der Tathergang so weit rekonstruiert und verdichtet werden, dass die Tat in den Morgenstunden zwischen 02.00 und 04.30 von einem LKW-Fahrer begangen sein musste. Weitere Anhaltspunkte gab es nicht. Wie ermittelt nun die Polizei? Sie stellte fest, dass es kurz vor dem Parkplatz an einer Brücke ein LKW-Mauterfassungssystem gibt. Sie stellte also ein Auskunftsersuchen an die zuständige Mautstelle und bat um Auskunft, welche LKWs diese Mautstelle und die nächstgelegenen Mautstelle hinter dem Tatort-Parkplatz in der Zeit von 01:30 bis 05.00 Uhr passiert haben. Die begehrten Auskünfte hätten von der Mautstelle technisch ohne Schwierigkeiten erteilt werden können. Die Mauststelle weigerte sich jedoch, weil die Daten nur und ausschließlich zu dem Zweck: Erfassung der Mautgebühren erfasst wurden. Die Polizei musste sich mit der nicht befriedigenden Antwort begnügen. Der Fall konnte nicht aufgeklärt werden. Der damalige Bundesinnenminister hat die Sache jedoch aufgegriffen und beantragte eine Nachbesserung im Mautgesetz: Die Aufnahme eines zusätzlichen Passus, dass die an der Mautstelle erfassten Daten auch zur Aufklärung von schweren Verbrechen genutzt werden dürfen, wenn die Daten für die Aufklärung des Verbrechens erforderlich und notwendig sind. Reaktion der Datenschützer: Ein Aufschrei! Wie kann sich der Innenminister dazu erdreisten, erreichte datenschutzrechtliche Standards wieder aufweichen zu wollen ?!?
Nach meiner Kenntnis wurde das Mautgesetz bislang nicht geändert. Erfahrungsgemäß begehen Sexual/Triebtäter ihre Taten jedoch nicht einmalig. Mit Wiederholungen der Verbrechen muss leider gerechnet werden. Sollte der Täter also erneut zuschlagen, hätte man (immer noch) nicht die Möglichkeit, das Verbrechen mittels der Mautdaten aufzuklären. Ich wünsche wirklich keinem Menschen Opfer einer Sexualstraftat zu werden. Möge jeder davor bewahrt werden! Sollte der LKW-Täter aber nochmals auf einem Autobahnparkplatz zuschlagen, dann möge es als Opfer eine Datenschützerin oder die Tochter eines Datenschützers treffen, damit da ein Umdenken stattfindet.
Polizei tarnt Überwachungs-Wagen als Google-Streetview-Auto
@Tommy1967: Es geht nicht darum, dass der Staat seinen Bürgern nicht traut, sondern darum, dass - leider - viele Mitbürger Straftaten begehen. Und: Trauen Sie unseren Mitbürgern immer? Dann könnten Sie ihr Auto unverschlossen abstellen und den Schlüssel stecken lassen, dann müssten Sie ihre Haustüre, wenn Sie ihr Haus verlassen, nicht zumachen, dann bräuchten Sie keine Verschlüsselung für Ihr WLan, bräuchten keinen Code für die EC-Karte ... Die Welt ist leider nicht so gut, wie es manche darstellen ... und Polizei wird leider benötigt und wir sollten für gute Polizeiarbeit auch dankbar sein.
Polizei tarnt Überwachungs-Wagen als Google-Streetview-Auto
Wo ist das Problem wenn Kennzeichen von der Polizei gescannt werden? Tatsächlich gibt es jede Menge geklauter Autos, geklauter Kennzeichen, gefälschter Kennzeichen und Ausschreibungen von Tätern, die mit ihren Autos gesucht werden. Die vielenKennzeichen, die zunächst eingescannt werden, werden dann mit den zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen abgeglichen. Gibt es keinen Treffer, wird das erfasst Kennzeichen automatisch wieder gelöscht, denn die Polizei interessiert sich nur für die Kennzeichen im Trefferfall - und wenn die Polizei dann weitere Maßnahmen ergreift, ist das auch im Interesse der Allgemeinheit. Eben doch: Die Polizei, dein Freund und Helfer.