dersaschi

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dersaschi

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  • 06.01.12
  • 01:12
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Filesharing in Schweden als Religion anerkannt

Im Namen des Vaters, des Sohnenes und des heiligen Geistes! Endlich wird auch die Kirche im Zeitalter der Weltraumtechnik und Plastikeimer untergraben und verarscht... Ich bin Dabei! Spendenkonto?

  • 20.12.11
  • 06:43
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Festplatten: Seagate & WD kürzen Garantiedauer

@departure und Andere: Mir stellt sich die Krempe hoch wenn ich so ein Mist lese. Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, soweit richtig! Gewährleistungsansprüche hast du beim Händler, soweit auch richtig. Nach 6 Monaten ab Kaufdatum kommt es zur Beweislastumkehr, was heißt: Du musst dem Händler glaubhaft versichern das der Fehler anfänglich war. Kein Händler wird dir glauben, wenn du nach 1,5 Jahren hin gehst und Ihm sagst die war von anfang an defekt. Ferner ist es auch deine Pflicht den Mangel sofort zu melden und nicht erst nach 1,5 Jahren. Der Händler hat nun das Recht (im Fall er dein Mangel annerkennt) zur Nachbesserung, ein Wandel oder Nachlass ist nicht seine Pflicht, er kann den für sich wirtschaftlich günstigeren weg wählen!!! Ferner hat er das Recht zu Prüfen ob der Fehler materialbedingt oder durch falschs Handhabung entstanden ist. Eine Reparatur- oder Überprüfungszeit von etwa 4-6 Wochen sehen deutsche Gerichte gelassen entgegen!

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