lederinge

Zuletzt Online vor 17 Jahren

lederinge

Mitglied seit 17 Jahren

Kommentare

  • 2

    Kommentare
    geschrieben
  • 0

    Antworten
    erhalten
  • 0

    Likes
    erhalten
  • 21.01.09
  • 10:47
  • Artikel

Neue Fehler: Seagate zieht Firmware-Update zurück

Ich könnte k****. Das mit den Zeilenumbrüchen muss ich hier nochmal extra lernen oder was :)

  • 21.01.09
  • 10:44
  • Artikel

Neue Fehler: Seagate zieht Firmware-Update zurück

@ElDaRoN:
Nichts für ungut ... aber "SyntaxError" sieht es schon richtig und an diesem Kommentar ist vieles nicht korrekt.
Nur mal so stichpunktartig:
Garantieleistungen ( i.d.R. durch den Hersteller) sind etwas völlig anderes als die gesetzl. Sachmängelhaftung.
Für die Sachmängelhaftung ist immer der Verkäufer zuständig und
damit regelmässig nicht der Hersteller - es sei den er ist eben auch der
Verkäufer.
Die Beweislastumkehr (6 Monate) gilt regelmässig nur für Verbraucher
im Sinne des BGB.
Im Falle eines Sachmangel ( wie richtig bemerkt durch den Hersteller eingestanden ) kann ein Verbraucher immer nach seiner Wahl die
Art der _Nacherfüllung_ einfordern. Das die Wahl wegen Unwirtschaftlichkeit pauschal abgelehnt werden kann, darf in diesem Fall zumindest bezeifelt werden.
Und Schadensersatz für Folgeschäden wie du sie nennst sind möglicherweise von einer etwaigen Grarantieleistung ausgenommen.
Aber sicher nicht von der gesetzlichen Sachmängelhaftung....
Ein "Folgeschaden" sind z.B. auch Versandkosten die bei der Abwicklung
entstehen und die sind durch den Verkäufer zu tragen.

Oder kurz: Es wäre schön, wenn du dein Wissen nochmals vertiefst
und insbesondere die Gesetzliche Sachmängelhaftung ( früher Gewährleistung ) und eine nicht gesetzlich vorgeschriebene Garantieleistung ( "freiwillige Garantie"), die häufig durch den
Hersteller gewährt wird, etwas sauberer voneinander trennst.
Garantieleistungen unterliegen _nicht_ den gesetzlichen Regeln
der Sachmängelhaftung ( das merkt man z.B. an der Garantiezeit,
die frei zwischen 0 und 1,2,3,4,5,6 Tagen/Monaten/Jahren festgelegt werden kann - "Lebenslang" ist in D allerdings verboten.
Die Gewährleistungsfrist im Gebrauchtgüterverkauf liegt für
Neuwaren gegenüber Verbrauchern immer fix bei 24 Monaten, wenn der Verkäufer gewerblich handelt und nicht vorsätzlich Mängel bei der Übergabe verschweigt ... dann können es auch 36 Monste sein. )

Genug gefasselt .)

Mehr anzeigen

Entdecke deine Nachbarn