Schweden: Europagericht soll Spitzelgesetz kippen
Der Artikel enthält aus juristischer Sicht leider ein paar kleine "Schnitzer": EU UNGLEICH EUROPARAT. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist im Rahmen des EUROPARATES (nicht der EU!) entstanden, stammt aus dem Jahr 1950 und hat mit der EU ersteinmal GAR NICHTS zu tun (die gab es damals noch gar nicht).
Es ist es deshalb falsch, wenn der Artikel behauptet, die EMRK sichere [nur] "jedem EU-Bürger" das Recht auf Privatspäre zu". Sie sichert jedem BÜRGER EINES VERTRAGSSTAATS der EMRK das Recht auf Privatspäre zu (nämlich in Art. 8 EMRK), egal ob dieser EU-Mitglied ist oder nicht. Denn Vertragsstaaten der EMRK sind weit mehr europäische Staaten als nur die EU-Mitgliedsstaaten, zum Beispiel auch die Türkei, Norwegen, Island, etc.. Mit der EU hat das zunächst einmal nichts zu tun, das Recht auf Privatsphäre aus Art. 8 EMRK besteht völlig unabhängig von europäischem Gemeinschafts- und Uinonsrecht und bestünde selbst dann, wenn es die EU gar nicht gäbe.
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Schweden: Europagericht soll Spitzelgesetz kippen
Übrigens interessante Meldung beim Posten dieses Kommentars: "Das Wort "Un-i-on" ist nicht erlaubt" (ich kann es deshalb auch hier nicht ohne Bindestriche schreiben ...). - Welcher Spammer sollte denn damit ausgeschaltet werden?! :-)
Schweden: Europagericht soll Spitzelgesetz kippen
Der Artikel enthält aus juristischer Sicht leider ein paar kleine "Schnitzer": EU UNGLEICH EUROPARAT. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist im Rahmen des EUROPARATES (nicht der EU!) entstanden, stammt aus dem Jahr 1950 und hat mit der EU ersteinmal GAR NICHTS zu tun (die gab es damals noch gar nicht).
Es ist es deshalb falsch, wenn der Artikel behauptet, die EMRK sichere [nur] "jedem EU-Bürger" das Recht auf Privatspäre zu". Sie sichert jedem BÜRGER EINES VERTRAGSSTAATS der EMRK das Recht auf Privatspäre zu (nämlich in Art. 8 EMRK), egal ob dieser EU-Mitglied ist oder nicht. Denn Vertragsstaaten der EMRK sind weit mehr europäische Staaten als nur die EU-Mitgliedsstaaten, zum Beispiel auch die Türkei, Norwegen, Island, etc.. Mit der EU hat das zunächst einmal nichts zu tun, das Recht auf Privatsphäre aus Art. 8 EMRK besteht völlig unabhängig von europäischem Gemeinschafts- und Uinonsrecht und bestünde selbst dann, wenn es die EU gar nicht gäbe.