E-Rechnung ab 2027: Neue Pflicht für umsatzstarke Unternehmen

Ab dem 1. Januar 2027 greift die nächste Stufe der gesetzlichen Pflicht für elektronische Abrechnungen im B2B-Bereich. Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen die Rechnungen dann zwingend an andere Firmen versenden.

Empfang ist bereits Vorgabe

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die erste Phase, die Empfangspflicht. Jedes Unternehmen im B2B-Bereich muss in der Lage sein, entsprechende Dokumente zu empfangen, technisch zu verarbeiten und GoBD-konform zu archivieren. Das macht keine Ausnahmen für kleine Betriebe und schließt ausdrücklich Solo-Selbstständige sowie Kleinunternehmer nach Paragraph 19 des Umsatzsteuergesetzes ein.

Ende der Übergangsfrist

Ein Jahr nach der Etappe für umsatzstarke Firmen endet die Kulanzzeit für den Rest. Ab 2028 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen versenden. Wie eine aktuelle Statista-Infografik verdeutlicht, reicht ein PDF-Dokument dafür rechtlich nicht mehr aus. Der Gesetzgeber fordert strukturierte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro.

Angesichts der schrittweise auslaufenden Zeitpläne rät das Portal, die eigene Rechnungsstellung jetzt durchzugehen. Verantwortliche sollten klären, ob die bestehende Software die geforderten Dateiformate fehlerfrei ausliest und rechtskonform ablegt. Zudem gilt es zu klären, ab wann der eigene Betrieb selbst E-Rechnungen schreiben muss und wie die Umstellung gelingt, ohne dass der Alltag ins Stocken gerät.
E-Rechnung ab 2027: Neue Pflicht für umsatzstarke Unternehmen Quelle: Statista
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