Überwachung von Kindern:
Disney wegen Tracking in Apps verklagt

Der US-Unterhaltungskonzern Disney wird zusammen mit einer Reihe von kleineren Partnerfirmen verklagt, weil bestimmte Apps aus seiner Entwicklung die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen angeblich nicht ausreichend schützen. Disney würde die Internetnutzung von Kindern nachverfolgen, auch wenn diese durch US-Gesetze wegen ihres Alters unter 13 Jahren eigentlich besonderen Schutz genießen sollten, so der Vorwurf.
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Disney
Nach Angaben von Threatpost wurde in San Francisco jüngst eine Sammelklage eingereicht, in der die Kläger der The Walt Disney Company, dessen Sparte Disney Electronic Content, der Spielefirma Unity Technologies sowie zwei auf die Analyse des Nutzerverhaltens spezialisierten Anbietern vorwerfen, gegen die Regelungen aus dem von der US-Wettbewerbsbehörde FTC erlassenen Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet zu verstoßen.

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Disney trackt laut der Klage mit Hilfe seiner Apps den Weg der Nutzer durch das Internet, auch wenn diese weniger als 13 Jahre alt sind. Dazu wird angeblich eine Reihe von spezialisierten Software Development Kits (SDKs) der Werbeanbieter verwendet, die im Code der Apps verankert sind.

Mit der Technik werde versucht, die Aktionen in einer App einem bestimmten Nutzer zuzordnen und so Informationen über dessen Verhalten zu sammeln. Auf Basis dieser Daten lassen sich in der Regel Nutzungsprofile zum Ausspielen von speziell zugeschnittener Werbung erstellen, so dass sie häufig zwischen diversen Werbeanbietern gehandelt werden.

Als Beleg für Disneys angeblich illegale Praxis wird das Spiel Disney Princess Palace Pets angeführt, das auf Geräten mit Android und iOS läuft. Das Spiel wird ausdrücklich gegenüber einem sehr jungen Publikum vermarketet und sei vor allem deshalb problematisch, weil die Erfassung von Nutzungsdaten ohne die Zustimmung der Eltern von Minderjährigen erfolge, heißt es. Die Regelungen der FTC verlangen jedoch, dass die elterliche Zustimmung vorliegt. Auch bei fast 50 weiteren Disney-Apps sei dies der Fall, so die Kläger.

Disney bestritt die Vorwürfe in einer Stellungnahme und verwies darauf, dass man strikte Vorgaben zum Umgang mit Nutzerdaten habe, die in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen stünden. Die Klage basiere auf einem grundsätzlichen Missverständnis der Regelungen zum Schutze der Privatsphäre von Kindern, weshalb das Unternehmen dagegen mit allen Mitteln vorgehen wolle.
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