Spionagekameras: Netzagentur geht gegen Verkäufer & Käufer vor
Kamera verstecken nicht erlaubt
Das Telekommunikationsgesetz verbietet in § 90 den Besitz, Vertrieb und die Herstellung von "Sendeanlagen", die sich als Alltagsgegenstand tarnen und "aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen". Die immer breitere Verfügbarkeit solcher getarnten Mini-Kameras, die die nötige Technik in immer kleineren Bauteilen unterbringen, sorgt jetzt für ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde.
Kameramodule werden immer kleiner
Wie die Bundesnetzagentur in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, ist man in den letzten Wochen in mehr als 70 Fällen gegen verbotene Spionagekameras vorgegangen. "Besonders beliebt ist es nach unseren Erkenntnissen, diese Kameras in Uhren, Rauchmeldern oder Lampen zu verstecken", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Aber auch Pop-Art-Blumen oder Powerbanks dienen als Verkleidung. Der Phantasie sind hierbei offenbar keine Grenzen gesetzt."
Wie die Aufsichtsbehörde auch in eigener Recherche ermittelt haben will, ist es im Internet kein Problem, auf verschiedenen Verkaufsplattformen Spionagekameras zu erwerben. Wird die Behörde auf ein solches Angebot aufmerksam oder erhält einen entsprechenden Hinweis, wird der Betreiber zu einer Löschung veranlasst. Darüber hinaus soll mit dem anschließenden Verwaltungsverfahren sichergestellt werden, dass kein weiterer Vertrieb und keine Nutzung stattfindet.
Vernichtung mit Nachweis
Wie in der Mitteilung zu lesen ist, soll dieses Verfahren dazu führen, dass Verkäufer die Käufer der Gegenstände gegenüber der Behörde benennen müssen. Zu guter Letzt werden dann sowohl der Verkäufer als auch seine Kunden dazu aufgefordert, den Gegenstand zu vernichten und "einen Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen"."Diese Kameras ermöglichen eine unbemerkte Fernüberwachung und gefährden dadurch ein unbeschwertes Privatleben. Wir gehen daher entschlossen gegen alle Beteiligten wie Hersteller, Verkäufer und Käufer dieser Kameras vor", so der Präsident der Bundesnetzagentur.
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