Retourkutsche: Fotograf für Screenshot aus 59 Jahre alter Serie verklagt

Urheberrechtsstreitigkeiten betreffen nicht immer nur Nutzer die etwas Illegales im Netz herunterladen, bzw. die Besitzer der entsprechenden Inhalte, sondern werden auch immer wieder zwischen Kreativen ausgefochten. Bei einem besonders kuriosen Fall geht es um einen Screenshot aus einer fast 60 Jahre alten Episode einer TV-Serie.
Das bekannte Filesharing-Blog TorrentFreak berichtet immer wieder über Urheberrechtsfälle und -klagen, doch den vorliegenden Fall bezeichnet man dort als einen der kuriosesten Fälle der vergangenen Jahre. Denn der US-TV-Sender CBS hat einen Fotografen verklagt, weil dieser in einem sozialen Medium ein Bildschirmfoto einer Folge der Serie "Gunsmoke" veröffentlicht hat.

Dieser Screenshot sei laut CBS ein Verstoß gegen das Urheberrecht, Empfänger der Klage ist ein Fotograf namens Jon Tannen. Dieser hat Anfang des Jahres allerdings selbst den Sender verklagt, weshalb die aktuelle Klage als Retourkutsche gesehen wird und das US-Network das auch gar nicht einmal leugnet.

Denn der New Yorker Fotograf Tannen hat CBS Interactive verklagt, weil die Online-Abteilung des Medienunternehmens eines seiner urheberrechtlich geschützten Fotos auf einer Webseite verwendet hat, ohne ihn zu bezahlen. Tannen hat gehofft, sich mit CBS außergerichtlich zu einigen, doch dort entschied man sich, es ihm in vermeintlich gleicher Münze zurückzuzahlen.

Juristischer Winkelzug

Der Sender erwähnt, dass Tannen "scheinheilig" den Verstoß begangenen habe, da er gleichzeitig eine Klage gegen CBS Interactive eingebracht hat. Dadurch sei dem Unternehmen ein Schaden entstanden, beziffern konnte oder wollte man ihn aber nicht. Dennoch verlangt man einen gesetzlich vorgeschriebenen Schadenersatz in Höhe von 150.000 Dollar.

Zahlen wird Tannen das aber wohl nicht müssen, da diese Klage eine klare juristische Antwort auf die Originalklage ist und CBS damit die Höhe einer etwaigen eigenen Strafe mindern will. Zwischen dem unerlaubten Verwenden eines Fotos und dem Posten eines Screenshots gibt es natürlichen einen riesigen Unterschied, weshalb das wohl als juristischer Winkelzug zu sehen ist.
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