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Flozen

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  • 15.04.09
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Kinderleichtes Windows: Neuer "Rookies"-Werbespot

@~LN~: "In Deutschland ist die vergleichende Werbung seit dem 14. Juli 2000 aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Beispielsweise müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf (vergleichende) Werbung nicht irreführend sein und Wettbewerber nicht verunglimpfen oder herabsetzen." - Wikipedia

  • 18.12.08
  • 16:02
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Montenegro verbannt Videoportale aus Behörden

huch, die haben es aber eng.

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