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fred_jupiter

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  • 22.03.05
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WinFuture-Exklusiv: Interview mit Ex-Bockwurst Admin

@swissboy - weiter oben schreibst du etwas von "gratiswerbung" - so ganz stimmt das nicht. ich selbst komme aus der werbung und habe einen guten kontakt zu einem ger. beeid. sachverständigen. -und bei einem anderen fall (vergleichbar mit bockwurst, wenn auch nicht in dieser größenordnung) hat der anwalt des beklagten die kläger (eine softwarefirma) mit einem gefinkelten schachzug überrascht. es handelt sich keines wegs um gratiswerbung. da durch den beklagten kein imageschaden entstanden ist ( nicht zu verwechseln mit einem möglichen finanziellen schaden) - wurde folgerichtig aktiv werbung vom beklagten betrieben ( und auch bockwurst hat dazu aufgefordert, bei gefallen das programm zu kaufen und sogar meist eine legale bezugsquelle angegeben). - und in der werbung gibt es so nette dinge wie tkp, reichweiten bemessung, reale steigerung des bekannheitsgrades usw. usw. auf alle fälle läßt sich werbung monetär ziemlich genau bewerten (umgekehrt ist die anzahl der downloads für die bewertung des finanziellen schadens unerheblich, weil daraus keine rückschlüsse gezogen werden können, wer die software zum normalen preis wirklich gekauft hätte – theoretisch müsste der kläger in jedem einzelfall beweisen, dass der „sauger“ die software auch gekauft hätte, denn erst dann ist der firma real ein finanzieller schaden entstanden – außerdem kann sich die firma nicht an zwei parteien schadlos halten. entweder wird die „geklaute“ software von dem einen - dem vertreiber- oder von dem anderen – dem sauger- bezahlt, beide geht nicht.) -auf alle fälle war der wert des werbeaufkommens enorm hoch - -und nach rückrechnung aller kosten hätte in diesem falle der kläger sogar dem beklagten noch etwas zahlen müssen - hätte-, real hat man sich in der folge außergerichtlich geeinigt. –und die verfolgung der einzelnen „sauger“ ist auch nicht so einfach. ein ip-log sagt noch gar nichts aus. nehmen wir an, ein vermeintlicher sauger hat ein w-lan – und kann nachweisen ( und das ist relativ einfach) das irgendwer den zugang gehackt hat und über seine ip alle möglichen sachen angestellt hat – damit wird dem kläger ein 100% nachweis nicht geligen, denn ein „könnte sein weil..“ reicht vor gericht nicht. (selbstverständlich darf die software dann nicht am eigenen rechner im gebrauch sein – und wenn , dann muss man natürlich eine gültige, legale rechung vorweisen können) - an dieser stelle, gericht und rechtsprechung hat mit realem recht und recht haben, nichts zu tun.

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