eBay nun auch mit Medikamenten im Angebot
@ ALL
Vorweg - Ich bin Apotheker in Österreich
1.) Rein rechtlich (Apothekengesetz) ist der Versand von Arzneimitteln (zumindest) in Österreich verboten - d.h. ein österreichischer Apotheker (hier bin ich über die Gesetzeslage genau informiert) würde sich strafbar machen, wenn er per e-bay Medikamente verschicken würde. Wenn man die Medikamente persönlich in der Apotheke holen würde wo man sie ersteigert hat, würde es funktionieren, aber ich denke mal, dass das Schwachsinn wäre...
2.) Unterliegen wir in Österreich bei Medikamenten einer gesetzlichen Preisregelung, d.h. das Gesundheitsministerium bzw. Kommisionen setzen die Preise fest und darum kosten in Österreich Medikamente in jeder Apotheke dasselbe. Das Ganze hat den Sinn, dass die Bevölkerung überall mit Medikamenten gleichermaßen gut versorgt werden kann und es unter den Apotheken zu keiner Preiskonkurrenz kommt und darum auch die Medikamentenvorräte immer entsprechend großzügig angelegt sein können. Also es wäre auch wegen der gesetlichen Preisregelung ein Problem Medikamente zu versteigern.....
3.) Es wäre Schwachsinn rezeptpflichtige Medikament zu ersteigern, da man ja dann den Privatpreis zahlen müsste, der logischerweise über der Rezeptgebühr liegen würde.
Ich hoffe Euch ein wenig aufgeklört zu haben
mfg
Lomo
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@ ALL
Vorweg - Ich bin Apotheker in Österreich
1.) Rein rechtlich (Apothekengesetz) ist der Versand von Arzneimitteln (zumindest) in Österreich verboten - d.h. ein österreichischer Apotheker (hier bin ich über die Gesetzeslage genau informiert) würde sich strafbar machen, wenn er per e-bay Medikamente verschicken würde. Wenn man die Medikamente persönlich in der Apotheke holen würde wo man sie ersteigert hat, würde es funktionieren, aber ich denke mal, dass das Schwachsinn wäre...
2.) Unterliegen wir in Österreich bei Medikamenten einer gesetzlichen Preisregelung, d.h. das Gesundheitsministerium bzw. Kommisionen setzen die Preise fest und darum kosten in Österreich Medikamente in jeder Apotheke dasselbe. Das Ganze hat den Sinn, dass die Bevölkerung überall mit Medikamenten gleichermaßen gut versorgt werden kann und es unter den Apotheken zu keiner Preiskonkurrenz kommt und darum auch die Medikamentenvorräte immer entsprechend großzügig angelegt sein können. Also es wäre auch wegen der gesetlichen Preisregelung ein Problem Medikamente zu versteigern.....
3.) Es wäre Schwachsinn rezeptpflichtige Medikament zu ersteigern, da man ja dann den Privatpreis zahlen müsste, der logischerweise über der Rezeptgebühr liegen würde.
Ich hoffe Euch ein wenig aufgeklört zu haben
mfg
Lomo