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  • 17.01.22
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Streit um youtube-dl: Musikindustrie greift nun deutschen Webhoster an

Wenn man das Video ansehen kann hat man es bereits runtergeladen und im Browser zusammengesetzt. Wenn man sich davon eine Privatkopie erstellt ist das vom Deutschen Gesetz geschützt. Dafür zahlen wir zusätzliche Steuern auf alle Datenträger.

§ 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

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