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zerbsama

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  • 23.04.13
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Senf dazu: Digitales Zeitalter? Nicht mit der Telekom!

Diese Änderung stellt doch eine aktive Veränderung der vertraglich zugesicherten Leistungen dar, oder?
Einseitige Vertragsändrungen wie hier müssen doch ein Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen, oder hab ich hier eine Klausel übersehen?

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