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0nyx

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  • 28.01.12
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ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern

@deadbeatcat: Richtig! Und eben weil Abweichungen mehr oder weniger "gängige Praxis" sind, darf es eigentlich nicht sein, dass Kunden mit Knebelverträgen gebunden werden. In deinem konkreten Fall - weil du ja aus dem Vertrag raus willst - dürfte dieses Urteil also helfen (es bleibt zumindest zu hoffen). Wo dieses Urteil wohl nichts bringt, ist, wenn jemand versucht eine bestimmte Geschwindigkeit einzuklagen. Und genau darauf zielte mein obiger Beitrag ab: ISPs können und tun sehr wohl geringere Geschwindigkeiten liefen, als sie es in der Werbung angeben - daran wird auch das Urteil nichts ändern. Aber es könnte Kunden eventuell helfen ihre Verträge vorzeitig auflösen zu lassen.

  • 26.01.12
  • 21:23
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ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern

Da hat Winfuture den Titel aber sehr großzügig ausgelegt. Das Urteil besagt keines Falls, dass der "ISP nicht einfach geringere Bandbreite liefern darf". (Für den ISP ist es nämlich technisch unmöglich irgendeine Bandbreite zu garantieren.) Das Urteil besagt lediglich, dass der ISP die Kunden nicht mit irgendwelchen unzulässigen Klauseln an den Vertrag binden darf. Bandbreitenschwankungen sind nämlich völlig normal und nicht auszuschließen (auch wenn die "Schwankung" im vorliegenden Fall ziemlich extrem ist), aber das eigentliche Problem war, dass eine ordentliche Kündigung nicht angenommen wurde.

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