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Peter Piksa

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Aktivist für Bürgerrechte und Netzpolitik.
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  • 26.01.12
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ISP darf nicht einfach geringere Bandbreite liefern

Die für mich entscheidende Frage in diesem Zusammenhang lautet, ob dieses Urteil einen Grundsatzcharakter birgt. Falls ja, dürften sich neben Vodafone nämlich auch alle anderen Anbieter dafür interessieren, schließlich wären sie ebenfalls mittelbar betroffen und dürften ähnliche AGB-Klauseln nicht länger anwenden, was ein Gewinn für uns Verbraucher wäre.

Ich persönlich freue mich aber offen gestanden doppelt, daß Vodafone da eins auf die Nase bekommen hat: Nach der Telekom ist Vodafone in Deutschland meines Wissens das Hauptzugpferd bei der Abschaffung der Netzneutralität. Bei diesen Feinden eines freien Netzes kann man also gar nicht doll genug draufkloppen. :-)

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