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  • 15.04.10
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PS3 ohne Linux: Amazon zahlt Käufer Ausgleich

@alphashock: Wie kommst du zu dieser unglaublich gut belegten Aussage? Da ich Rechtsanwalt bin gehe ich davon aus, dass ich das schon einschätzen kann. Und nach meiner Ansicht sind die Klauseln in den Sony-Linzenzverträgen nicht unwirksam. Außerdem ändert das nichts an der grundsätzlichen Aussage: vom Verkäufer gibt es nichts zu holen. Und von Sony auch nicht!

  • 13.04.10
  • 10:42
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PS3 ohne Linux: Amazon zahlt Käufer Ausgleich

So toll das www manchmal auch ist, an diesem Fall sieht man wieder wie sichgefährliches Halbwissen wie ein Strohfeuer verbreitet. Es wäre mal schön, wenn all die, die keine Ahnung haben einfach mal still wären.

1. Amazon ist kulant, weil das ganze System automatisiert ist. Für die ist es also einfacher die Kundenbeschwerden mit Geldzahlungen abzuwehren, als Servicemitarbeiter einzustellen, die die Einzelfälle prüfen. Nur weil Amazon hier aber was zahlt heißt das nicht, dass ein Anspruch darauf besteht.

2. Die rechtliche Lage ist eindeutig. In Betracht kommen gegen den Verkäufer nur Gewährleistungsansprüche. Dazu brauche ich auch nicht die zitierte EU-Richtlinie, da der Inhalt bereits seit 8 Jahren ins deutsche BGB aufgenommen wurde. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung immer dann, wenn die Sache bei Gefahrübergang (also wenn sie dem Käufer übergeben wird) einen Mangel aufweist. Ein Mangel kann auch dann vorliegen, wenn der Verkäufer (oder öffentlich der Hersteller) gewissen Funktionalitäten vertraglich zugesichert haben. Das könnte man hier annehmen. Ausschlaggebend ist aber, dass eben zum Zeitpunkt der Übergabe der Mangel schon vorlag. Und zu diesem Zeitpunkt funktionierte die PS3 noch wie beschrieben. Also kein Anspruch gegen den Verkäufer, denn der kann ja nichts dafür, wenn Sony nachträglich hier etwas ändert. Und noch was: das mit dem Software-Lizenzvertrag stimmt wirklich. Vielleicht solltet Ihr den mal durchlesen, bevor der Aufstand geprobt wird!

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