- 27.05.10
- 16:40
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Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@GordonFlash: Ich bin weder für noch gegen ihn, ich bin ausschließlich dafür, dass das Gesetz ordentlich geschaffen und umgesetzt werden soll. Außerdem kann ich leider nur auf die Stellungnahmen von Tauss verweisen und nicht auf die der Staatsanwaltschaft, da diese ausschließlich in eine Richtung ermitteln. Für jeden sollte erstmal die Unschuldsvermutung gelten. Herr Tauss musste von Anfang an seine Unschuld beweisen. Einen Reporter von Sat1 "Ulrich Meyer" ging es nicht anders, er arbeitete mit dem LKA zusammen und musste trozdem eine staatsanwaltliche Ermittlung erdulden.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,214924,00.html
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Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@GordonFlash: Vielleicht solltest du deine Sichtweise etwas mehr erklären, dass man die besser nachvollziehen kann.
Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@MiBe: Also erstmal Tauschen ist ja auf jeden Fall strafbar. Und ja, Beschaffen ist Strafverfolgung und deshalb nur der exekutiven Gewalt (Polizei, Staatsanwaltschaft) vorbehalten und für jede private Person stafbar.
SGB § 184b
Die Verteitigung bezieht sich auf Absatz 5 in denen die Worte
"rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten" stehen, die von den Richtern ausgelegt werden müssten.
Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@Fonce: Im Grunde stellt jede Informationsbeschaffung über illegale Szenen eine Vormaßnahme zur Strafverfolgung dar. Auch wenn Herr Tauss nie vor hatte selbst eine Stafverfolgung auszuführen, ist dennoch das Beschaffen solcher Informationen Teil der Exekutiven Gewalt.
Nicht umsonst beaufragen Richter und Politiker die Staatsanwaltschaft mit Beschaffung von Informationen, da sie das selbst (durch Gesetz und Gewaltenteilung vorgeschrieben) nicht dürfen.
Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@Tyndal: Interessanter Einwurf. Ich kann nur vermuten, dass dies für die Medien unwichtig war. Aber wie gesagt nur eine Vermutung, damit muss sich der Richter auseinander setzen. Um nochmal einen Gedankenansatz zu liefern: "Meine Recherchen hatten zwar eine Reihe von Kontakten zu Pädophilen zur Folge, die jedoch zu nichts führten, außer dem Erhalt einiger MMS. Lediglich in einem Fall erhielt ich einen Datenträger mit einschlägigem Material per Post zugesandt." (Auszug aus der Stellungnahme vom 11.03.2009)
Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@Tyndal: Ich stimme dir zu, dass er seine Kompetenzen in diesem Fall überschritten hat. Aus seiner Sicht war es die einzige Möglichkeit um an reele Informationen zu gelangen. Man könnte jetzt ewig diskutieren ob es richtig oder falsch gewesen ist und würde vllt. auch nie zu einem Ergebnis kommen. Aus meiner Sicht sollte das LKA mit ihm koopierieren und sein Wissen nutzen und das Strafmaß nicht im Sinne eines Verbrechens (über einem Jahr) sondern im Sinne eines Vergehens (unter einem Jahr) festgelegt werden.
Tauss-Prozess: Abschlussplädoyers sind gesprochen
@GordonFlash: Ich bin weder für noch gegen ihn, ich bin ausschließlich dafür, dass das Gesetz ordentlich geschaffen und umgesetzt werden soll. Außerdem kann ich leider nur auf die Stellungnahmen von Tauss verweisen und nicht auf die der Staatsanwaltschaft, da diese ausschließlich in eine Richtung ermitteln. Für jeden sollte erstmal die Unschuldsvermutung gelten. Herr Tauss musste von Anfang an seine Unschuld beweisen. Einen Reporter von Sat1 "Ulrich Meyer" ging es nicht anders, er arbeitete mit dem LKA zusammen und musste trozdem eine staatsanwaltliche Ermittlung erdulden.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,214924,00.html