Verfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Nach Auffassung der Richter ist die Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Fernmeldegeheimnis vereinbar. Die bereits bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Verbindungsdaten müssen nun gelöscht und von der Politik ein neues Gesetz erarbeitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Daten zuvor bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Am 15. Dezember fand schließlich eine mündliche Anhörung statt, wo unter anderem ein Teil der 35.000 Menschen zu Wort kamen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatten.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich eine breite Bewegung zusammengefunden. Diese bildete später auch die Basis für weitere Initiativen im Bereich der Netzpolitik. Sie kann nun einen großen Erfolg feiern. Immerhin hatten viele Aktive bis zum Schluss Zweifel, ob das Gericht die Datenspeicherung wirklich komplett für unzulässig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Daten zuvor bereits auf schwere Straftaten eingeschränkt. Am 15. Dezember fand schließlich eine mündliche Anhörung statt, wo unter anderem ein Teil der 35.000 Menschen zu Wort kamen, die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht hatten.
Gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte sich eine breite Bewegung zusammengefunden. Diese bildete später auch die Basis für weitere Initiativen im Bereich der Netzpolitik. Sie kann nun einen großen Erfolg feiern. Immerhin hatten viele Aktive bis zum Schluss Zweifel, ob das Gericht die Datenspeicherung wirklich komplett für unzulässig erklärt.
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Christian Kahle
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