Netzsperren-Gesetz vom Bundesrat durchgewunken
Mit Inkrafttreten der Regelung müssen Internet-Provider mit mehr als 10.000 Nutzern ein DNS-Filtersystem einrichten. Dieses soll dafür sorgen, dass Anwender beim Aufrufen einer Seite, die auf einer Sperrliste steht, auf ein Stoppschild umgeleitet werden.
Die Listen werden vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und regelmäßig an die Provider weitergegeben. Ursprünglich sollten auch Zugriffe protokolliert werden, um mutmaßliche Interessenten für Kinderpornographie ausfindig zu machen. Diese Maßnahme wurde allerdings gestrichen, um Nutzer, die zufällig auf einen entsprechenden Link klicken, nicht der Gefahr einer unverschuldeten Strafverfolgung auszusetzen.
Aufgrund der heftigen Kritik daran, dass das BKA faktisch einen Freibrief bekommt, unkontrolliert Webseiten auf den Index zu setzen, wurde kurzfristig noch ein Kontrollgremium in das Gesetz aufgenommen, das die Sperrlisten regelmäßig überprüfen soll. Dieses soll mehrheitlich aus Richtern bestehen und beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt sein - der von dieser neuen Aufgabe allerdings wenig begeistert ist.
Das neue Gesetz tritt voraussichtlich schon am 1. August in Kraft. Es ist vorerst auf drei Jahre befristet. Dann soll geprüft werden, ob die Sperren beim Kampf gegen Kinderpornographie hilfreich sind. Kritiker hatten dies stets angezweifelt und eine schärfere Strafverfolgung der Täter und eine Löschung entsprechender Angebote auf den Webservern gefordert.
Die Listen werden vom Bundeskriminalamt (BKA) erstellt und regelmäßig an die Provider weitergegeben. Ursprünglich sollten auch Zugriffe protokolliert werden, um mutmaßliche Interessenten für Kinderpornographie ausfindig zu machen. Diese Maßnahme wurde allerdings gestrichen, um Nutzer, die zufällig auf einen entsprechenden Link klicken, nicht der Gefahr einer unverschuldeten Strafverfolgung auszusetzen.
Aufgrund der heftigen Kritik daran, dass das BKA faktisch einen Freibrief bekommt, unkontrolliert Webseiten auf den Index zu setzen, wurde kurzfristig noch ein Kontrollgremium in das Gesetz aufgenommen, das die Sperrlisten regelmäßig überprüfen soll. Dieses soll mehrheitlich aus Richtern bestehen und beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelt sein - der von dieser neuen Aufgabe allerdings wenig begeistert ist.
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