Peinlicher Fehler: Deutsches Vista falsch beschriftet
Wie Microsoft Deutschland mitteilte, wurde ein Teil der für den deutschen Markt bestimmten Vista-Produkte versehentlich mit einem falschen Aufdruck versehen. Offenbar sind hauptsächlich Installationsmedien betroffen, aber auch die Verpackungen der System Builder-Versionen. Die SB-Ausgaben, bei denen der Fehler vorhanden ist, tragen fälschlicherweise einen "Hinweis auf ein Wiederverkaufsverbot".
Auf den betroffenen DVDs heißt es: "Sie sind nicht berechtigt, diesen Datenträger zu verkaufen, zu verleihen oder unrechtmäßige Kopien davon zu erstellen." Dieser Satz ist bis auf das Verkaufsverbot auch auf den CDs von Windows XP zu finden. Dort ist allerdings von "Software" statt einem Datenträger die Rede.
Bei den Einzelhandelsprodukten (Retail-Versionen) befindet sich der Hinweis auf den Installationsmedien. System Builder-Ausgaben tragen ebenfalls den Hinweis, bei ihnen ist er allerdings zusätzlich auch auf der Verpackung angebracht. Dort ist nach Angaben von Microsoft zu lesen: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden."
Wie die deutsche Microsoft Niederlassung betont, haben sich an den Bedingungen für den Verkauf von gebrauchten Windows-Versionen hierzulande trotz des Hinweises nicht geändert. Sowohl die Retail-, als auch die System Builder-Ausgaben von Windows dürfen nach wie vor weiterverkauft werden.
Bedingung ist lediglich wie bisher, dass alle Teile des Produkts weitergegeben werden und der Verkäufer die Software von seinem Rechner entfernt. Wie groß der Anteil der falsch beschrifteten Installationsmedien und Verpackungen ist, teilte Microsoft Deutschland zunächst nicht mit. Kunden, die Produkte mit dem fehlerhaften Aufdruck umtauschen wollen, sollen dies in wenigen Tagen tun können, hieß es.
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Auf den betroffenen DVDs heißt es: "Sie sind nicht berechtigt, diesen Datenträger zu verkaufen, zu verleihen oder unrechtmäßige Kopien davon zu erstellen." Dieser Satz ist bis auf das Verkaufsverbot auch auf den CDs von Windows XP zu finden. Dort ist allerdings von "Software" statt einem Datenträger die Rede.
Bei den Einzelhandelsprodukten (Retail-Versionen) befindet sich der Hinweis auf den Installationsmedien. System Builder-Ausgaben tragen ebenfalls den Hinweis, bei ihnen ist er allerdings zusätzlich auch auf der Verpackung angebracht. Dort ist nach Angaben von Microsoft zu lesen: "Einzelne Softwarelizenzen in diesem Paket dürfen NUR mit einem vollständig assemblierten Computersystem vertrieben werden."
Wie die deutsche Microsoft Niederlassung betont, haben sich an den Bedingungen für den Verkauf von gebrauchten Windows-Versionen hierzulande trotz des Hinweises nicht geändert. Sowohl die Retail-, als auch die System Builder-Ausgaben von Windows dürfen nach wie vor weiterverkauft werden.
Bedingung ist lediglich wie bisher, dass alle Teile des Produkts weitergegeben werden und der Verkäufer die Software von seinem Rechner entfernt. Wie groß der Anteil der falsch beschrifteten Installationsmedien und Verpackungen ist, teilte Microsoft Deutschland zunächst nicht mit. Kunden, die Produkte mit dem fehlerhaften Aufdruck umtauschen wollen, sollen dies in wenigen Tagen tun können, hieß es.
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