Neues EU-Urheberrecht: IT-Branche schüttelt ungläubig die Köpfe
In Brüssel wird derzeit über eine Neufassung der Urheberrechts-Richtlinie der EU debattiert. An den nun veröffentlichten Entwürfen gibt es allerdings erhebliche Kritik. Die IT-Branche befürchtet, dass es in der vorliegenden Form zu signifikanten ... mehr...
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Der größte Stümperverein der jemals gegründet wurde, die EU-Kommision! Dagegen ist die Fifa ein Witz^^
Sagen wir mal du suchst einen Artikel der in einem deutschen Forum veröffentlicht würde, dann würdest du den genauso wenig über den VPN finden wie ohne, da ja nicht deine Suche blockiert wird sondern die Auswertung der Suchmaschine.
Deutsche Medien erleiden derzeit einen nicht gekannten Tiefpunkt und setzen damit noch eins drauf.
Erholen wird sich das nie, ein Undustriezweig schafft sich ab. Sehr schön auch, das sie hier deutlich zu erkennen geben das sie nichts weiter als ein Industriezweig sind. Es geht nur um eins: Geld. Die bessere Überschrift gewinnt, Wahrheitsgehalt uninteressant.
Ob man den Zweck anerkennt, abtut, als unwichtig erachtet oder nicht, es gibt einen für den Rundfunkbeitrag und zwar den Informationsfluss in Krisenzeiten zu garantieren (ja, dafür alleine bräuchte man nicht so viel zahlen, aber das war die Grundidee dahinter).
So eine Grundlage müsste es auch dafür geben. Denn Lobbyarbeit hin oder her... am BVerfG haben Lobbyisten bisher noch nie ein Bein auf die Erde bekommen.
Nun ergeben sich da aber gewisse Probleme:
1. Wenn Du Dich da beziehst auf die (Presse)Verlage und Google ja davon lebt, auch (Kurz)Texte, Zitate, Infos, was auch immer, zu übernehmen bzw. daraufhinzuweisen, dann beteiligt sich ja Google an der Verbreitung von "...Wahrheitsgehalt uninteressant..." !!! Google verbreitet dann also Unwahrheiten! Sehr interessant!
2. Bist Du ernstlich der Ansicht, dass es bei Google nicht "...nur um eins: Geld..." geht. Dann bist Du naiv oder realitätsfern.
3. Auch hier: Bist Du ernstlich der Ansicht, dass es bei Google nicht genauso ist mit "...Wahrheitsgehalt uninteressant...". Auch dann bist Du naiv oder realitätsfern.
Google ist ist kein Contentanbieter und stellt nichts weiter als eine Plattform für fremden Content bereit. Auch seit jeher ist es möglich sich einer Auflistung bei Google zu entziehen, das ist alles nichts, was gesetzlich erzwungen werden muss.
Google News ist eine Plattform ohne Werbung, ohne Tracker und ohne analysen. Weder das hauseigene analytics noch Syndication ist geschaltet. Damit ist News absolut nicht gewinnbringend.
Wer seine Inhalte nicht in Suchplattformen gelistet sehen will, kann das durch die seit eh und je vorhandene robots zu verhindern wissen.
Die Medien haben kein Interesse daran das ihre Inhalte nicht in Suchmaschinen gelistet sind. Sie wollen nur doppelt abkassieren.
Alles Andere, was Du schreibst, ist mir absolut bekannt. Löst aber das Problem zu 1. bei mir nicht gänzlich auf. Es bleibt dabei, was ich hier anfangs schrieb.
UND zu den Punkten 2. und 3. sagen Deine Erläuterungen auch nichts aus.
AUßERDEM gibt es bei Google-News schon "Reklame", wenn man es eng sieht: Es wird auf diverse Zeitungen hingewiesen mit der Möglichkeit, auf deren Seite zu gehen, wo dann schon Werbung zu z.B. Büchern gemacht wird oder Abos usw. Unter Panorama wird auf RTL-Online und seine Programme inkl. Soapoperas hingewisen.
Klickst Du bestimmte Themen an, kommst Du auf Seiten von ZS oider ZTs, wo auch Reklame enthalten ist.
Aber das ist ein unendliches sich immer wiederholendes Thema.
Wenn RTL Werbung schaltet profitiert auch nur RTL davon und nicht Google. Mal eben auf rtl.de gegangen, so ist doubleclick.net zwar als Werbedienstleister vertreten, ist aber nur eine Minderheit des ganzen. Denn wir für eine private Medienanstalt nötig, sind ein Haufen Werbedienstleister geschalten.
Nicht erkenne tue ich, das Google Medien bevorzugt, welche in erster Linie Google als Werbedienstleister einsetzen.
Ich lese da nicht, das es in dieser News um die Grundsatzrede von Junker zur EU geht oder. um die Internetzugangs-Infrastruktur in der EU!
Jetzt müssen die Verlage Google dafür eben eine Genehmigung geben.
Ich sehe schon, das wird so eine never ending Story.
Auch dagegen haben die Verlage schon eine Kartellbeschwerde eingelegt und sind abgeblitzt, das Bundeskartellamt reagiert mit einer sehr umfangreichen Ausbreitung zum Thema,
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Entscheidungen/Missbrauchsaufsicht/2015/B6-126-14.pdf;jsessionid=FED864455F0AB5E07A18ECA9F2F11663.1_cid371?__blob=publicationFile&v=2
Schon am Anfang des Beschlusses wird dies deutlich gemacht mit den Worten "...hat die 6. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts am 8.September 2015 beschlossen:
"...Vorbehaltlich neuer Erkenntnisse besteht für die Beschlussabteilung in Bezug auf
die unten unter A. näher beschriebenen Verhaltensweisen der Beteiligten Google Inc. anlässlich der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f ff UrhG) kein Anlass zum Tätigwerden...".
Ziemlich am Schluß der Begründung heißt es auch wortwörtlich "...Die zentrale urheberrechtliche Frage nach der Reichweite der Tatbestandsausnahme der "einzelnen Wörter oder kleinsten Textausschnitte" und ob die von Google herkömmlicherweise
angezeigten "Snippets" unter diese Ausnahme fallen oder nicht, beantwortet die Entscheidung ausdrücklich nicht (siehe oben Ziffer II.1.c.bb)..." !!!
"4. Erste Beschwerde der Beigeladenen beim Bundeskartellamt
Am 28. Mai 2014 haben die Beigeladenen im Rahmen einer Besprechung eine erste Beschwerde gegen Google bei der Beschlussabteilung eingereicht. Sie beantragten darin die Ein-leitung eines Verfahrens gegen Google wegen Missbrauchs von Marktmacht.
Google zwinge mit ihrer Marktmacht von über 90% der Online Suchmaschinen die Verleger, auf eine angemessene Vergütung für die Verwertung der mit hohem Aufwand hergestellten verlegerischen Presseerzeugnisse zu verzichten. Google versuche, diesen Vergütungsverzicht kartellrechtswidrig durchzusetzen, obwohl der nationale Gesetzgeber in Ansehung insbesondere auch der Marktmacht Googles zum 1. August 2013 den Verlegern ganz ausdrücklich ein eigenes Leistungsschutzrecht gewährt habe. Der in das Urhebergesetz eingefügt § 87f habe nach dem Willen des Gesetzgebers Garant für eine angemessene Vergütung der Verleger sein sollen. Google verstoße gegen das Kartellrecht und stelle sich über den deutschen Gesetzgeber. Die Beschwerdeschrift
führt die Vorwürfe weiter aus. ..."
Nochmal die wichtige Aussage aufs Wesentliche verkürzt:
"Google zwinge mit ihrer Marktmacht ... die Verleger , auf eine angemessene Vergütung für die Verwertung der ... Presseerzeugnisse zu verzichten."
Dein Einwand ist also Falsch, in bezug auf meine Aussage, da das Inhalt der Kartellbeschwerde war!
Im Meta gibt man dann an, was veröffentlicht werden darf, wobei es für die Relevanz natürlich notwendig wäre das mit dem tatsächlichen Inhalt abzugleichen. Ein totales Kopierverbot wenn eine Einwilligung gegeben wurde, wäre demnach sinnlos.
Wenn ich Google wäre, würde ich den Verlagen mal ordentlich an die Karre fahren und nichts mehr von deren Websites indizieren. Mal sehen, wie viele Besucher da ausbleiben. Wenn einer gut darin ist, sich selbst ans Bein zu pinkeln, dann doch wohl die deutschen bzw. europäischen Printmedien-Hersteller.
https://www.youtube.com/watch?v=f7TboWvVERU