Datenschutz
18.02.2010 17:11Bundesdatenschützer rügt Krankenkassen-Webseiten
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Web-Auftritte gesetzlicher Krankenkassen festgestellt, dass vielfach unzulässige Analysedienste zur Reichweitenmessung eingesetzt wurden. mehr...
Diese News hier weiter lesen.
XP SP4 am 18.02.10 17:22 Uhr
(+1)
Hab ich das richtig verstanden, geht es um jeden der die Seite aufruft oder nur um die, dir sich da iwo registrieren? Bei ersterem würde ein deaktiviertes JS reichen^^
Tyndal am 18.02.10 17:35 Uhr
(+2)
@XP SP4: Kannst du vom normalen Nutzer aber nicht erwarten... interessieren würde mich aber schon, was genau mit "Reichweitenmessung" gemeint ist und was als Beispiel erlaubte und unerlaubte Analyseverfahren wären... selbst so ein einfaches Tool wie Webalizer zeigt dir Nationalitäten an. Und dass ich anhand einer Besucher-IP sehe, dass er über den Provider Telekom und der Region Hamburg kommt - das kann mir doch nicht zur Last gelegt werden...
FloW3184 am 18.02.10 17:45 Uhr
(+1)
@Tyndal: ich glaube, es geht darum, dass die webseiten deinen browser "fragen", auf welchen seiten er vorher war.
Tyndal am 18.02.10 17:59 Uhr
(+1)
@FloW3184: hm... in der Quelle ist etwas von IP-Adresse zur Geo-Lokalisierung erwähnt und dass IP-Adressen vor der Auswertung zu kürzen sind. http://www.bfdi.bund.de -> Datenschutz -> News -> angehängte .pdf. Aber grundsätzlich setzt doch jedes Unternehmen solche Techniken ein - und bisher wurde ich nie ausdrücklich gefragt, ob meine Browserdaten genutzt werden dürfen, ganz egal ob Krankenkasse, Autohersteller oder die Webseite des Bundestages.
The Grinch am 18.02.10 17:23 Uhr
(+5)
Die Datenschützer sollten nicht nur Ermahnung, die sollten auch gleich drakonische Strafen verhängen dürfen! So ist das nur ein zahnloser Tiger.
Pagan_Lord am 18.02.10 17:27 Uhr
(+1)
Und da steht er wieder, der ewige Mahner. Mahnen allein interessiert die doch wenig bis garnicht. Weiß jetzt aus dem Stehgreif garnicht, welche Befugnisse so ein Bundesdatenschutzbeauftragter eigentlich hat...
The Grinch am 18.02.10 17:39 Uhr
(+1)
@Pagan_Lord: Leider hat Peter Schaar gar keine "Befugnisse", er darf nur Ermahnen, kontrollieren und Beraten. In schweren fällen kann er dann der Staatsanwaltschaft den Hinweis geben dass ... und die Staatsanwaltschaft prüft ob ... und im geringwertigen sachen wird nicht weiter ermittelt.
einsamerwolf am 18.02.10 17:31 Uhr
(+2)
Ich hatte mich für eine Möglichkeit einer Psychotherapie interessiert. Das wurde direkt im Call Center der Tkk vermerkt. Was ich nicht wusste! Als ich nochmals deswegen anrief wurde mir von Frau XYZ schon fast im vorwurfsvoll Ton gesagt: " das ich deswegen schon am .... nachgefragt hätte. Also kann das ganze Callcenter auf meine anfragen schauen tolle Technik
Tyndal am 18.02.10 17:36 Uhr
(+2)
@einsamerwolf: Und wenn du dir jetzt noch überlegst, dass die Callcenter über Fremdfirmen betrieben werden und die dort sitzenden ungelernten Hilfsarbeiter ihren eigenen Laptop auf Arbeit verwenden müssen... dann bist du endgültig reif für die Psychatrie (siehe aktuellen Fall der BKK mit den Kundendatensätzen auf CD)
Joerg01 am 18.02.10 17:45 Uhr
(+1)
@einsamerwolf:
Ob du das glaubts oder nicht. Aber in der Regel werden bei jeder Firma über Anrufe entsprechende Gersprächsnotitzen angelegt. Schlimm währe es wenn die dass Gespräch aufzeichnen würde und dich darüber nicht informieren, aber das von dir geschilderte ist normaler alltag.
DennisMoore am 19.02.10 09:06 Uhr
@einsamerwolf: Öhm, was ist denn da jetzt genau so schlimm dran? Ich gehe naturgemäß davon aus, dass sie meine Anfragen ernst nehmen, sich Notizen machen und darum kümmern. Und da man nicht jedes Mal mit dem gleichen Callcenter-Mitarbeiter spricht, muß dieser natürlich über all das Bescheid wissen was mit den anderen schonmal besprochen wurde. Ansonsten muß du jedes Mal von vorne anfangen zu erklären.
Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!
Melden Sie sich jetzt kostenlos anoder verwenden Sie Ihren bestehenden Zugang.
