Kindle: Amazon löscht '1984' E-Book per Fernwartung

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@overdriverdh21 Das hat mit Einbruch in die Privatsphäre nichts zu tun. Die Reader beinhalten Bücher und keine persönlichen Daten wie nen Laptop. Außerdem wurden die Bücher automatisch gelöscht per DRM (da reicht ne kleine Anweisung beim connecten, da muss niemand auf den Reader drauf und per Remote löschen etc).
und wie genau sollte bei einem unrechtmaessigenkauf der kaeufer die erlaubnis bekommen den titel selbst zu loeschen oder nicht ?
wenn du nen geklautes auto kaufst ueber einen 3. haendler ... sagt dir doch auch nicht der haendler.. naja .. also entweder du gibst es zurueck , oder halt nicht -.-
Der Begriff der Sache ist als körperlicher Gegenstand zu verstehen, gleichgültig in welchem Aggregatzustand er steht (vgl. § 90 BGB). Das Gegenstück bilden unkörperliche Gegenstände und Rechte. Und das ist bei Deinem Beispiel der Fehler: Das Auto ist eine Sache - bei der Amazon-Problematik geht es um Rechte. Juristisch vollkommen verschiedene unterschiedlich zu bewertende Rechtbestände ! Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, daß nur der Rechteinhaber (also der Verlag) die Löschung / Herausgabe verlangen kann. Da Amazon nicht Inhaber der Rechte war / ist in diesem Fall, kann Amazon daraus auch nicht eigenständig Rechte (Löschung) ableiten . Insofern war die zwangsweise Löschung nicht richtig / zulässig. Zum Schluß: Der Verlag als Rechteinhaber kann ja über den Umweg Amazon die Käuferdaten ermitteln und sich an diese wenden und ggf. zur Löschung auffordern oder diese dann eben selbst durchführen. Aber das darf nur der Rechteinhabe (Verlag) und nicht Amazon. Desweiteren kann der Rechteinhaber sich an Amazon wenden zwecks Schadensausgleich. Alles kompliziert, ab so ist die Rechtslage nun mal. Wieweit Amazon noch durch die zwangsweise Löschung / durch den eigenständigen direkten Zugriff auf die Käuferdaten / Käufergeräte korrekt gehandelt hat , lasse ich dabei noch mal offen, das wäre eine weitere Diskussion.
Calm down my friend :-)