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16.09.2008 17:41Keine Fotos! Googles Kamera-Fahrer fürchten Rache
Googles Foto-Wagen erobern derzeit Europa. Für den Google-Dienst Street View fahren sie durch zahlreiche Städte des Kontinents, um deren Straßen mit Hilfe von 360°-Kameras zu kartieren. Die Bilder werden dann Teil des Kartendiensts Google Maps. mehr...
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madden2 am 16.09.08 17:52 Uhr
(+1)
Ich kenne mich mit der rechtlichen Situation in Schottland nicht aus, aber zumindest hier in Deutschland gibt es das Recht am eigenen Bild. Das Vorgehen der Edinburgh News würde zu richtig bösen Strafen führen, da sie obendrein das Leibeswohl des Geschädigten gefährdet..... Und das sage ich ganz unabhängig davon, was für eine Meinung ich zu Streetview habe.
zivilist am 16.09.08 17:54 Uhr
@madden2: stimmt, deswegen sollten(!) keine Bilder von Menschen (bzw. mit Unkenntlichkeit des Gesichts) gemacht werden. Ein paar solcher gelangen doch noch auf google Street View.
-=[J]=- am 16.09.08 17:57 Uhr
@madden2: Rechtlich: du darfst Menschen so oft fotografieren wie du willst, dagegen kann niemand was machen. Du darfst diese Fotos nur nicht ohne die Erlaubniss der Person publizieren. Anders ist es allerdings wenn mehrere Menschen auf dem Bild sind, dann darfst dus einfach veröffentlichen.
e-foolution am 16.09.08 18:06 Uhr
@ -=[J]=-: zum letzten Satz ein klares nein. Es hängt nicht davon ab ob mehrere Menschen auf einem Bild zu sehen sind, einzig die "individuelle Identifizierbarkeit" zählt. Es können 2 oder 20000 Menschen auf einem Bild sein, solange jemand einzelnes noch "identifizierbar" ist muss zur veröffendlichung das einverständniss eingeholt werden.
master.max am 16.09.08 18:18 Uhr
@madden2: ich dachte immer auf öffentlichen plätzen müsse man damit rechnen abgelichtet zu werden? sonst verstoßen ja zich tausende aufnahmen gegen irgendwelsche rechte...
e-foolution am 16.09.08 18:28 Uhr
@ master.max: zwischen einer Aufnahme für dein privates Fotoalbum und einer Aufnahme die du veröffendlichst, besteht rechtlich (in Deutschland) ein meilenweiter unterschied.
master.max am 16.09.08 18:31 Uhr
@ e-foolution: das ist schon klar, ich selber kenne aber genug fotos die veröffentlicht wurden. da haben die leute auch nicht 'ja' gesagt! gibt sogar genug filmmaterial welsches veröffentlicht wird und da haben auch nicht alle 'ja' gesagt!
e-foolution am 16.09.08 18:36 Uhr
@ master.max: ich sag ja auch nicht das jetzt die Kripo deswegen türen eintreten kommt ... das ist nur die rechtliche lage hierzulande - das mag mit der realität (gerade im Internet) nicht viel zu tun haben, gesetz ist es trotzdem.
2domby am 16.09.08 20:20 Uhr
@ e-foolution: Was Du schreibst stimmt nicht. Es ist nicht davon abhängig, ob die Personen erkennbar sind, sondern ob das Foto der Darstellung der einzelnen Personen dient, oder ob die Personen nur austauschbarer/unbedeutender Bestandteil des Bildes sind. Eine Menge von Fußballfans, von denen jedes Gesicht eindeutig erkenntlich ist, darf ohne weiteres veröffentlicht werden.
e-foolution am 16.09.08 22:47 Uhr
@2domby: § 22 KUG und § 23 KUG regeln dies § 23 KUG schliesst auch die Ausnahme einer Massenveranstalltung ein (1), schränkt aber dies gleichzeitig aber wiederrum auch ein (2) das eine veröffendlichlichung bei "guten Gründen" auch hier nicht rechtens sein kann. Les es ruhig nach ... und um es mit deinem Beispiel zu sagen, wenn ich mit meiner Freundin beim Fussball war habe ich einen guten Grund darauf zu bestehen das entsprechende Bilder nicht veröffendlicht werden, damit meine Frau nicht morgen auszieht. Bei den meisten Profi-vereinen bei denen du karten kaufen musst, steht auch in den AGB das du das recht am Bild abtrittst ... aber wenn du beim Kreisligaspiel geknipst wirst, hast du das recht (höchstwarscheinlich) nicht durch einen Ticketkauf abgetreten und kannst so verhindern das deine Frau böse wird - egal wie viele oder wenige Leute da sind und egal wie unwichtig du und deine Freundin für das ereigniss sind ... :)
Korb123 am 16.09.08 23:58 Uhr
@madden2: So als Faustregel gilt, wenn 7 einschließlich der gewünschten Person auf dem Bild ist, dann ist es ein öffentliches Foto und kann auch gegen den Willen der betreffenden Person veröffentlicht werden. So wirds zig mal jeden Tag in Deutschland gehandhabt :)
unikum am 17.09.08 10:05 Uhr
@e-foolution: Wir wollen mal genau sein. § 23 KUG zählt als Ausnahmen auf:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte:
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben:
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. Abs. 2 spricht auch nicht von "gutem Grund" sondern "durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.". Dann nenn mir mal dein "berechtigtes Interesse"
e-foolution am 17.09.08 14:27 Uhr
@ unikum: [re:9] enthält schon ein gutes Beispiel für ein "berechtigtes Interesse" (was auch nichts anderes ist als ein "guter Grund" - da nen Unterschied basteln zu wollen ist wortklauberei).
zivilist am 16.09.08 17:52 Uhr
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
rubbishbin am 17.09.08 19:25 Uhr
@zivilist: Populanten von Domizilen mit fragiler, transparenter Außenstruktur sollten sich von der Translation von gegen Deformierung resistenter Materie distanzieren! :D
DonBonzo am 16.09.08 17:53 Uhr
(-1)
Irgendwann wählen wir keinen Bundestag mehr, sondern nur noch den Google-Aufsichtsrat für Deutschland.
black_night am 16.09.08 18:19 Uhr
@DonBonzo: ich fürchte daran wird man sich gewöhnen müssen
Nania am 16.09.08 18:17 Uhr
Na den hätte ich aber gegens Auto....
Sm00chY am 16.09.08 18:31 Uhr
... fotografiert.
Peter_Griffin am 16.09.08 19:10 Uhr
@Nania: korrigiere: "UNTERS" Auto ^^ bzw "VOR ein herannahendes Auto" =)
sibbl am 16.09.08 18:56 Uhr
mal schaun ab wann der Fotograf des Bildes dann im Internet bei GMaps zu sehen ist =) Der wird extra nicht unkenntlich gemacht *g*
Bobbie25 am 16.09.08 19:19 Uhr
Da reiben sich doch schon wieder gewisse Rechtsanwälte die Hände.
s3ntry.de am 16.09.08 19:41 Uhr
Wie kann man für die Fahrer werden? :D
praim am 16.09.08 19:41 Uhr
Ist doch ne feine Sache für die nächsten Kriege, da kann man dann schonmal nachschauen wo man seinen Panzer parkt!
Und Spionage und so weiter hat damit natürlich nichts zutun! Ein Schälm der sowas spricht!
Und wer was dagegen sagt und das nicht gut findet hat sie dann Gesellschaftlich nicht mehr alle!
Kontrollfreak is watching you!
punkt-d-design am 16.09.08 20:12 Uhr
So richtig beschissen ist ja der KUUGEL Aufkleber auf dem Karren. Photoshop oder GIMP? Kommt schon, das geht besser.
Farthen am 16.09.08 20:47 Uhr
@punkt-d-design: Nene, das ist Google Draw ALPHA!
s3ntry.de am 17.09.08 01:09 Uhr
@punkt-d-design: Das ist nunmal das aktuelle Logo von Google. Warum ändern wenn es so bekannt ist?
punkt-d-design am 16.09.08 20:14 Uhr
Ach mist, schon wieder drauf reingefallen, es gibt keine scheiss Werbung, das vergess ich immer mal wieder.
Shel am 16.09.08 23:47 Uhr
Ich sitze mit dem Jagdprügel von meinem Daddy auf dem Balkon und warte.
fubsLe am 17.09.08 07:52 Uhr
Ich habe letzte Woche so ein Auto in Pfungstadt (BaWü) gesehen...
King_Rollo am 17.09.08 10:22 Uhr
Ich möchte an dieser Stelle nur ein sinngemäßes Filmzitat anbringen: "Ich hab zu viel Wein getrunken, also muss ich pissen. Aktion - Reaktion." Und eines ist mal klar: sollte ich so ein Fahrzeug sehen, werde ich alles andere stehen und liegen lassen und so schnell wie möglich mein Handy zücken und abdrücken, bis der Speicherstick voll ist!
s3m1h-44 am 17.09.08 14:14 Uhr
@King_Rollo: typischer fall von paranoia
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