Vista: Home-Varianten dürfen nun virtualisiert werden

Diese Nachricht vollständig anzeigen.
Kommentar abgeben
Netiquette beachten!
Beliebte Downloads
Video-Empfehlungen
Beliebt im Preisvergleich
- Windows:
Neue Nachrichten
Beliebte Nachrichten
Videos
WinFuture Mobil

Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Dolby Atmos for Home Theater geht nicht mehr ab Windows 10 1709
icedeath82 - vor 35 Minuten -
Öffnen mit...
Calimero2015 - vor 45 Minuten -
RAMDisk in Win 7 anlegen
Calimero2015 - vor 56 Minuten -
silent Lüfter
MiezMau - vor 1 Stunde -
"Shape Data" im Zeichenblatt
AkiSaksa - vor 3 Stunden
ob du sie nun bei der Installation "bestätigst" oder nicht ist zweitrangig
Hinzu kommt, dass das Anklicken von „Ich stimme dem EULA zu“ o. ä. nicht zum Abschluss eines Vertrages führt, da diese Handlung keinen objektiven Erklärungsgehalt hat. Der Hersteller kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der bereits das Nutzungsrecht durch Erwerb des Eigentums an dem Datenträger mit der Software erlangt hat, nun noch einen zusätzlichen Vertrag schließen möchte, der ihm dann das Recht zur Nutzung geben würde – denn das hat er schon. Das Anklicken ist daher keine Willenserklärung, so dass kein Vertrag mit dem Hersteller geschlossen wird.
Nach bundesdeutschem Recht wäre ein Großteil der Klauseln dieser Vereinbarungen darüberhinaus zumindest für Privatkunden auch deshalb nicht bindend, weil sie als AGB den Endnutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken.
Etwas anderes gilt hingegen für Software, die der Nutzer nicht dadurch erhalten hat, dass er sie auf einem Datenträger erworben hat, wenn also bspw. ein Programm aus dem Internet heruntergeladen wurde. Da hier ein Benutzungsrecht nicht aus dem Eigentum am Datenträger herrühren kann, benötigt der Nutzer tatsächlich einen Lizenzvertrag, um die Software nutzen zu können. Solche EULAs sind daher prinzipiell bindend. Einzelne Klauseln des EULAs können aber immer noch als unzulässige AGB unwirksam sein."
Wer dennoch die Eula unterschreibt / Akzeptiert , geht ein Vertrag ein der Somit bestand hat ! Jedoch dürfen in der Eula selbst keine Versteckten Klauseln enthalten sein die das recht der Nutzung ( im weitesten sinne , also nicht x mal auf verschiedenen Pc´s inst. usw. ) einschränkt !!
Somit ist der Ferarri Vergleich völlig absurd ! Erst lesen , dann reden ! Dazu hat man dir das Lesen in der Schule beigebracht damit du auch sowas wie eine Eula dir im Vorfeld durchlesen kannst und nicht im nachhinein schreist "wo steht das " .
Ähm nein es hat nach heutiger sich kein Bestandsschutz mehr , es muss alles in der Eula festgehalten sein und somit muss auch dieses von dem Betreffenden Akt. werden. Tut er dieses ohne es zu Lesen , kann er auch keine Ansprüche stellen ! Eine Eula besagt ja nicht nur die rechte aus sondern wohl eher die Nutzungsbedinung aus die der Käufer hat !
Verstehe sowieso nicht, was jeder so nen Aufstand macht. Wer mit der EULA nicht einverstanden ist kann das Produkt zurückgeben ... Vor allem ist es ja blos das beschissene Vista :]
Übrigens ist die rechtliche Frage noch offen! Nach deutschem Gesetz muss die EULA vollständig vor dem Kauf einsehbar sein auf dem Produkt. Da sie das nicht ist, ist der Hinweis mit dem Akzeptieren der Lizenzbedingungen ohne Belang und im Falle eine richterlichen Klärung wird nach dt. Recht wohl der Nutzer Recht bekommen! Er hat zwar bei der Nutzung in einer VM gegen die EULA verstoßen, da er das aber vorher nicht wußte, dass es verboten ist, ist es nicht strafbar. Stand übrigens mal in der CT.
Es gibt einen Ausweg...oder sogar 2 bzw einen Hinweis! Nutzt Linux oder OSX und der Hinweis, verzichtet auf Vista... das steht ja sowieso schon im Namen...Virus inside switch to Apple... :-)
Es sollte sich mal jemand Gedanken zu den Eulas machen, anstelle es schön zu reden!!
Beim lesen deines Beitrages fühle ich mich supi.*zwinker*