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16.03.2007 14:12StudiVZ: Neue AGBs sehen 6000 Euro fürs Hacken vor
StudiVZ, das soziale Netzwerk für Studenten, hat heute einen Verhaltenskodex sowie neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) veröffentlicht. Damit reagiert das Unternehmen auf die Kritik, die in den letzten Monaten laut geworden war. mehr...
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schnubbi am 16.03.07 14:16 Uhr
(+1)
Wie definiert man "gruscheln" ?! Hab´s schon mal gehört... aber was bedeutet das?
Deathlock am 16.03.07 14:19 Uhr
grüßen + kuscheln
schnubbi am 16.03.07 14:39 Uhr
@Deathlock: Aha... Danke
voks am 17.03.07 17:00 Uhr
@schnubbi: die Definition "grüßen & kuscheln" wurde nie offiziell bestätigt, könnte alles mögliche heißen, ist aber auch egal, ist im studivz aber einfach so ne art anbeepen. Man bekommt ne Nachricht: blabla hat sich gegruchelt und dann kann man zurückgruscheln, das war's.
floerido am 16.03.07 14:34 Uhr
Was hat der Verhaltenskodex eigentlich für einen Sinn, die Belästungsfälle werden doch sicherlich schon von den AGB abgedeckt und würden somit nicht aufhören.
Wie sieht das eigentlich mit dem Nachträglichen ändern der AGB aus, eigentlich müsste jetzt jeder Benutzer nochmals gefragt werden ob er zustimmt, ansonsten betrifft es ja nur die neu Angemeldeten.
andreasm am 16.03.07 14:51 Uhr
@floerido:Jeder Nutzer bekam eine Email, ob er weiterhin zustimmt. Stimmt man nicht zu, wird man rausgeworfen. So einfach ist das ...
Dabylpmis am 16.03.07 15:05 Uhr
@andreasm: falsch. Jeder User bekommt per eMail mit den neuen AGB. Widerspricht man nicht innerhalb 2 Wochen, gelten die AGBs als angenommen.
voodoopuppe am 16.03.07 17:59 Uhr
Und wenn mich die Mail nicht erreicht hat? :)
Rika am 16.03.07 19:34 Uhr
Also nach deutschem Recht ist die Angabe einer persönlichen eMail-Adresse eine rechtsverbindliche Erklärung, daß man sich sorgfältig und nach besten Gewissen darum kümmert, daß man unter benannter Adresse erreichbar ist. Du müsstest also nachweisen, daß da jemand anders da Mist gebaut hat, ansonsten gilt halt der Anscheinsbeweis bzw. deine Verantwortlichkeit.
Nordstern am 17.03.07 00:31 Uhr
@floerido: also ich hab keine email bekommen... ...und soweit ich weiß ist der alleinige zugang einer email keine einwilligung zu einer vertragsänderung. vor kurzem gab es dazu ein urteil in zusmmaenhang mit 1&1
unikum am 17.03.07 12:26 Uhr
@Rika: "nach deutschen Recht" - kannst du mir mal bitte den §§ nennen, wo das drinstehen soll??
obiwankenobi am 16.03.07 14:58 Uhr
wenn jmd reinhackt, um schaden anzurichten, wird er sich wohl kaum mit name und adresse zu erkennen geben...und soweit ich weiß, werden die daten vonner telekom nur noch ne woche gespeichert..?!
das ergibt für mich keinen sinn,aber egal ...sollnse ma "massengruscheln" ... lol
LiveWire am 16.03.07 15:28 Uhr
@obiwankenobi: Ja die denken dort etwas quer und das ist einer der armseligsten Versuche seine Sicherheitslücken geheim zu halten.
karstenschilder am 16.03.07 15:57 Uhr
Ich moser hier sinst nicht über Fehler rum, aber AGB ist schon die Mehrzahl. "AGBs" ist definitiv falsch, auch wenns nahezu Jeder hier so schreibt.
candamir am 16.03.07 16:05 Uhr
@karstenschilder: Genau wie CD's :)
LostSoul am 16.03.07 16:13 Uhr
@candamir: Nein, bei "CD's" ist nur das Apostroph nicht korrekt. Dennoch ist der korrekte Plural CDs, mit 's', weil es im Plural "Disc*s*" sind. Bei AGB hingegen handelt es sich schon um Bedingungen - im Plural. Ein Endungs-'S' ist also nicht nur nicht notwendig, sondern ganz und gar falsch.
schroederx am 16.03.07 16:52 Uhr
@karstenschilder: Ihr habt zwar recht, aber hier würde ich doch lieber von "AGBs" schreiben, denn sonst meint noch jemand, es wäre nur eine einzelne "Bedingung" :)
LostSoul am 16.03.07 16:55 Uhr
@schroederx: Genau. Penetrante Dummheit hat noch jede Logik überzeugt.
TheNinja am 16.03.07 16:33 Uhr
Ist/sollte das hacken nicht eh verboten sein? Wenn jemand mit einem Dietrich in meine Wohnung geht is zwar auch noch kein Schaden entstanden aber nen Einbruch ist doch trotzdem, oder? Wobeis mich nicht wundern würde, wenn die Gesetze im Bezug aufs Internet wieder etwas hinterherhinken. Vielleicht kennt sich ja damit jemand aus und kann mich aufklären :)
pool am 16.03.07 16:55 Uhr
(-1)
D.h. Wenn ich 6000€ überweise, kann ich mal nach belieben Hacken? Muss ich mir mal merken für langweilige Stunden allein...
Ruffus2000 am 16.03.07 22:47 Uhr
@pool: genau du zahlst 6000€ hackst deren Seite und kopierst alle Daten und verhökerst die Adressen .... und plötzlich bist du reicht :-)
der_da am 16.03.07 17:33 Uhr
Ich glaub, dass diese -naja- "Klausel" die AGBs eher ungültig machen werden, da sie zu überraschend oder zu ungewöhnlich ist. Außerdem hat derjenige, der das StudiVZ hackt sowieso keinen Account dort, sodass er den AGBs sowieso nicht zustimmt und somit nicht verpflichtet werden kann.
Der_Hexer am 17.03.07 01:14 Uhr
@der_da: Der Rest des Vertrages wird durch diese möglicherweise "ungültige" bzw. nich haltbare Klausel aber nicht ungültig, sondern nur dieser Paragraph...
jediknight am 18.03.07 13:02 Uhr
Endlich werden die mal bestraft. Sonst werden die Hacker immer mit jobs belohnt. Warum eigentlich?
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