Trojaner kommt in gefälschten GEZ-Rechnungen

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°°))DIabOLik((°° - vor 57 Minuten -
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"die können einen auch Zwangsanmelden"
Nein, können sie nicht.
ich weiß bis heute nicht warum die Leute nicht mal langsam anfangen, auf die Barrikaden zu gehen. Man kann hier echt mit uns machen was man will, es wird einfach geduldet.
ICH habe bisher keinen einzigen Pfennig / Cent an die GEZ gezahlt und so wird es auch bleiben.
Ich zahle nicht für etwas was ich nicht nutze nur weil ich es EVENTUELL nutzen KÖNNTE. Das ist einfach dreiste Abzocke, mehr nicht.
Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender nicht wollen, dass man ihr Programm schaut ohne zu zahlen, sollen sie es eben verschlüsseln. Fertig.
Demnächst komme ich in den Knast, weil ich VIELLEICHT jemandem eins über die Rübe hauen KÖNNTE...
Machen wir demo gegen GEZ.
Kennt Ihr schon diese seite http://www.gez-abschaffen.de/
Zwangsanmelden können Sie nicht. Doch!
Allerdings machen die GEZ-Drücker das recht selten. Nur wenn man einen Schergen an der Tür hat und der Fernseher recht laut eingestellt ist. Gab schon Umfragen von vermeintlichen Vertretern eines Umfrageinstituts: "Welche Automarke mögen Sie. Welche Fernsehsender zählen zu Ihren Favoriten." Dann sieht der Scherge seine Chance. Um meldet *zwangsan*.
Ich kenne da einen ehemaligen Schergen. Die Struktur der Eintreiber ist wie bei Zeitungsdrückern. Zusatzprovisionen kriegen die nur, wenn sie genug Anmeldungen schreiben. Nebenberufliche Eintreiber bekommen nur Vergütungen aus Anmeldungen in der Vergangenheit. Wenn der Einpeitscher dann noch bei der Provision schummelt, wird sogar der Scherge verar***t.
Zwei Links, die mich sehr unterhalten/informiert haben:
Sendung mit der Maus: Hans und die GEZ
http://www.spieleplanet.ch/archive/index.php/t-1677.html
Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/?id=534988&nv=cp_L2_tt
Dann überlegt, hmm nee GEZ bucht einfach so ab und mal kurz in den Email header geschaut...
Ich kann mir aber vorstellen das viele Leute in Panik die .zip Datei öffnen.
Davon hab ich noch nie gehört...
Also daher ist das doch total irrelevant oda -o.O-
So lange nicht von irgendeinem Gericht ein Mahnverfahren angeleiert wurde, kann man bei entsprechend dickem Fell a l l e s aussitzen. Liegt jedoch die Zahlungsanordnung eines Gerichts vor, hilft nur noch zahlen oder innerhalb der Rechtsmittelfrist per Einschreiben/Einschreiben oder persönlicher Vorsprache beim Amtsgericht bzw. den Rechtsanwalt einzuschalten.
Kann aber sofort als fake erkannt werden, da lauter andere adressen im BCC stehen und der erste hop eine ru adresse war.
Deswegen kam die sofort in den Papierkorb ( ich hätte den anhang sowieso nicht geöffnet )