Media Markt verliert vor Gericht: "Bald verfügbar" reicht nicht als Termin
Online-Händler dürfen Nutzer nicht auf ihren Shop und die dort präsentierten Angebote locken und dann keinen konkreten Termin nennen, ab dem gekaufte oder vorbestellte Produkte auch wirklich geliefert werden können. Eine vage Angabe wie "bald ... mehr...
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