Adblocking-Software ist legal:
Urteil stärkt Anbietern den Rücken

Adblocker-Software ist legal und darf vertrieben werden: Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht München die Klage von drei Medienunternehmen abgewiesen, die einen Stopp des beliebten Werbeblockers AdBlock Plus erreichen wollten.
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Eine Schlappe hoch drei

Das Thema Adblocker sorgt seit Jahren für heiße Diskussionen zwischen Nutzern, Anbietern der Werbeindustrie und den Entwicklern dieser Anwendungen zur Ausblendung von Werbeanzeigen. Jetzt hat das Oberlandesgericht München mit seiner Entscheidung in drei Verfahren an diesem Donnerstag den Anbietern von Werbeblockern den Rücken gestärkt und klar festgestellt: Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Recht.


Die drei Kläger - die Süddeutsche Zeitung, der Werbevermarkter IP-Deutschland und die Sendergruppe ProSiebenSat1 - müssen damit eine Schlappe hinnehmen und scheitern vorerst in ihrem Vorhaben, ein Vertriebsverbot für die populäre Anwendung AdBlock Plus zu erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass die drei Medienhäuser den Streit jetzt am Bundesgerichtshof weiterführen werden.

Weitreichende Vorwürfe

In der Klage hatten die drei Medienhäuser eine ganze Sammlung an Vorwürfen gegen den Entwickler und Vertrieb der Software, die Eyeo GmbH, erhoben. So sei dem Unternehmen wegen des Adblockers unter anderem Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und Aushöhlung der Pressefreiheit vorzuwerfen. Eyeo nötige die Werbeindustrie, teure Verträge zur Durchleitung der Anzeigen abzuschließen, so die Meinung der Kläger-Anwälte.

Die daraus resultierenden Forderungen: Neben der Einstellung des Vertriebs des AdBlock Plus müsste auch die Erstellung der Blockliste Easylist verboten werden, darüber hinaus sahen die Kläger auch Anlass zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangener Werbegewinne. In München wurden jetzt alle diese Ansprüche abgelehnt.

Ab an den Bundesgerichtshof

"Das Urteil bestärkt wieder einmal die Nutzerrechte, für die wir uns mit unseren Produkten einsetzen", so Eyeo-Chef Till Faida laut heise nach dem Urteil. "Wir hoffen, jetzt außerhalb des Gerichtssaals einen konstruktiven Dialog mit den Verlagen und Website-Betreibern beginnen zu können". Für diese Hoffnung scheint es aktuell aber wenig Anlass zu geben, da die Kläger schon vor dem Urteil in München erklärt hatten, notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu ziehen. Infografik: Wie AdBlocker das Internet verändernWie AdBlocker das Internet zerstören
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