DGB: Microsofts Mitarbeiter-Analysetool beißt sich mit Arbeitsrecht

Microsofts neues Mitarbeiter-Analysetool Workplace Analytics, mit denen sich das Verhalten von Abteilungen, Teams und einzelnen Angestellten auswerten lässt, stößt auf heftige Kritik von Arbeitnehmervertretern. Der Rechtsexperte des DGB hält den Einsatz der Software im Betrieb für zwin­gend mitbestimmungspflichtig.
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Microsoft
Microsoft Workplace Analytics bietet Managern mit Office 365 Enterprise-Konto als Addon detaillierte Analysewerkzeuge, um die Produktivität ihrer Mitarbeiter zu messen. Über ein Dashboard und einzelne Filter ermittelt das Microsoft-Tool die durchschnittlich in Be­spre­chun­gen ver­brachten Stunden, die Anzahl von Terminen und wie stark Mitarbeiter per E-Mail oder über Meetings miteinander interagieren. Die dafür erforderlichen Daten holt sich das Werk­zeug durch eine automatische Auswertung von Kalender- und Email-Daten über die Office 365-Cloud sowie von extern einbindbaren Datenquellen.

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Kein Einsatz ohne Zustimmung

Für Ralf-Peter Hayen, DGB-Rechtsexperte für betriebliche Mitbestimmung, muss der Einsatz von Office 365 auf Grund dieser Funktionen kün­ftig vom Betriebsrat "abgesegnet" wer­den: "Betriebsräte müssen vor Einführung oder gar Anwendung der Software im Betrieb mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss vor der Installation detailliert Auskunft geben, ob und wie er die erfassten Daten nutzen will. Die Mitbestimmung dient dem Schutz des Per­sön­lich­keits­rechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."

Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Marc-Oliver Schulze hält Workplace Analytics eben­falls für"höchst bedenklich" und meint, die weitreichenden Möglichkeiten des Office Add-Ons dürften in den allermeisten Fällen unzulässig sein. Die Möglichkeit Kennziffern über Lei­stung nicht nur abstrakt, sondern mit konkretem Personenbezug zu ermitteln, sei als sehr kritisch zu bewerten.

Gesetzliche Vorschriften

Dass die Kritik des DGB nicht aus der Luft gegriffen ist, veranschaulicht der von den Ge­werk­schaftlern zitierte Paragraph 87 aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dort steht: "Der Be­triebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, [...] mit­zu­be­stimmen bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen." Vor einer Nutzung von Workplace Analytics müssten die Arbeitgeber daher explizit die Zustimmung ihrer Mit­ar­bei­ter ein­ho­len. Bei größeren Unternehmen mit aktiven Betriebsräten könnte das in be­stimm­ten Fäl­len sicherlich schwierig werden.
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