DGB: Microsofts Mitarbeiter-Analysetool beißt sich mit Arbeitsrecht
Office 365 Enterprise-Konto als Addon detaillierte Analysewerkzeuge, um die Produktivität ihrer Mitarbeiter zu messen. Über ein Dashboard und einzelne Filter ermittelt das Microsoft-Tool die durchschnittlich in Besprechungen verbrachten Stunden, die Anzahl von Terminen und wie stark Mitarbeiter per E-Mail oder über Meetings miteinander interagieren. Die dafür erforderlichen Daten holt sich das Werkzeug durch eine automatische Auswertung von Kalender- und Email-Daten über die Office 365-Cloud sowie von extern einbindbaren Datenquellen.
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Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Marc-Oliver Schulze hält Workplace Analytics ebenfalls für"höchst bedenklich" und meint, die weitreichenden Möglichkeiten des Office Add-Ons dürften in den allermeisten Fällen unzulässig sein. Die Möglichkeit Kennziffern über Leistung nicht nur abstrakt, sondern mit konkretem Personenbezug zu ermitteln, sei als sehr kritisch zu bewerten.
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Kein Einsatz ohne Zustimmung
Für Ralf-Peter Hayen, DGB-Rechtsexperte für betriebliche Mitbestimmung, muss der Einsatz von Office 365 auf Grund dieser Funktionen künftig vom Betriebsrat "abgesegnet" werden: "Betriebsräte müssen vor Einführung oder gar Anwendung der Software im Betrieb mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss vor der Installation detailliert Auskunft geben, ob und wie er die erfassten Daten nutzen will. Die Mitbestimmung dient dem Schutz des Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer."Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Marc-Oliver Schulze hält Workplace Analytics ebenfalls für"höchst bedenklich" und meint, die weitreichenden Möglichkeiten des Office Add-Ons dürften in den allermeisten Fällen unzulässig sein. Die Möglichkeit Kennziffern über Leistung nicht nur abstrakt, sondern mit konkretem Personenbezug zu ermitteln, sei als sehr kritisch zu bewerten.
Gesetzliche Vorschriften
Dass die Kritik des DGB nicht aus der Luft gegriffen ist, veranschaulicht der von den Gewerkschaftlern zitierte Paragraph 87 aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dort steht: "Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, [...] mitzubestimmen bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen." Vor einer Nutzung von Workplace Analytics müssten die Arbeitgeber daher explizit die Zustimmung ihrer Mitarbeiter einholen. Bei größeren Unternehmen mit aktiven Betriebsräten könnte das in bestimmten Fällen sicherlich schwierig werden.
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