Media Markt wegen Smartphone-Sicherheitslücken angeklagt

Wegen schwerwiegender Sicherheitslücken in veralteten Billig-Smart­phones sieht sich eine Kölner Filiale des Elektronikhändlers Media Markt einer Klage ausgesetzt. Die vom Media Markt für nur 99 Euro ver­trie­be­nen Geräte nutzten das Betriebssystem Android Kitkat. Dessen zahl­rei­che Sicherheitslücken seien von den Anwendern nicht behebbar gewesen.

Sicherheit: Android und iOS im VergleichSicherheit: Android und iOS im Vergleich
Die hinter der Klage stehende Ver­brau­cher­zen­tra­le sieht in der Angelegenheit einen Prä­ze­denz­fall von allgemeinem Interesse. Bei dem darin auf­geführten Smartphone handelt es sich um das Modell Cygnus T6 der Marke Mobistel, auf dem die bereits 2013 eingeführte Android-Version KitKat (4.4-4.4.4) installiert war. Diese gilt mitt­ler­wei­le als stark veraltet und zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden auf den Smartphones 15 gravierende Sicherheitslücken. Durch diese könn­ten Angreifer die Geräte leicht komplett über­neh­men. Der Media Markt habe es aber vermieden auf die potentiellen Risiken hin­zu­wei­sen.

BSI informierte Hersteller

Als das Bundesamt für Sicherheit in der In­for­ma­tions­tech­nik (BSI) die gefährlichen Hin­ter­türen im September 2016 bemerkte, kontaktierte es den Hersteller, welcher die War­nun­gen allerdings ignorierte. Der vom BSI ebenfalls informierte Ver­brau­cher­schutz hat sich jetzt zur Klage gegen den Kölner Media Markt ent­schie­den um die Kun­den in der Zukunft vor ähn­li­chen Fällen zu schü­tzen.

Keine Klage gegen Mobistel oder Google

Die für den Fall zuständige Expertin der Verbraucherzentrale Christine Steffen erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, warum sich die Klage gegen Media Markt und nicht etwa den Hersteller Mobistel oder Google als Android-Entwickler richtet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Elek­tro­nik­händ­ler als unmittelbarer Vertragspartner für den Endanwender relevant, so Steffen gegenüber dem Blatt. Der Verbraucherzentrale ginge es auch nicht darum den Verkauf solcher Geräte zu verbieten, vielmehr sollten Endkunden in die Lage versetzt werden, beim Kauf von Smart­phones eine informierte Entscheidung treffen zu können.

Der Zivilprozess wird am Landgericht Köln als "inter partes" geführt. Als Beklagter gilt demnach nur die konkrete Media-Markt-Filiale und nicht die ganze Handelskette. Die Ver­brau­cher­zentrale zielt aber auf eine Signalwirkung ab, sollte ein Urteil gegen den Media Markt gefällt werden. Durch einen solchen Präzedenzfall würden andere Händler vielleicht davon abgehalten, hochgradig unsichere Geräte zu vertreiben.
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