Mobilfunk: Verbraucherschützer warnen vor Treue-Geschenken an Kunden

Aufgrund zahlreicher Beschwerden sieht sich die Verbraucherzentrale Hamburg gezwungen, vor so genannten Treue-Geschenken der Mobilfunk-Anbieter zu warnen. Hier werden den Kunden in vielen Fällen zusätzliche Leistungen untergeschoben, die diese in dieser Form teilweise gar nicht wollen oder brauchen.
Mobilfunk, Lte, Antenne, Sendemast
Telefonica
Beispielhaft berichten die Verbraucherschützer von einem besonders dreisten Fall, in der einer Frau telefonisch ein vermeintlicher Treue-Rabatt von 5 Euro im Monat offeriert wurde. Was laut der Kundin nicht klar aus dem Gespräch hervorging: Der Preisnachlass galt für einen zweiten Mobilfunkvertrag, der nun auf sie abgeschlossen worden war. Dies bemerkte sie erst, als plötzlich zweimal im Monat Geld von ihrem Konto abgebucht wurde.

Üblicher ist da schon eine zweite Masche, von der die Verbraucherzentrale berichtet. Hier wurde die Kundin eines Mobilfunk-Anbieters angerufen und der Service-Mitarbeiter erklärte ihr, dass sie aufgrund ihrer Treue eine Erhöhung des Datenvolumens erhält. Auf Nachfrage wurde ihr sogar bestätigt, dass dies nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein sollte. Am Ende stellte sich heraus, dass sie nicht nur zehn Euro mehr zahlen sollte, sondern auch die Laufzeit des Mobilfunkvertrages neu gestartet wurde.

Spekulieren auf faule Kunden

Die Mitarbeiter in den Call-Centern der Mobilfunk-Anbieter spekulieren hier offenbar oft darauf, dass sie ihre Leistungsquoten so erfüllen können und eine ausreichende Zahl von Verbrauchern vor dem Aufwand zurückschreckt, die Sache nachträglich zu klären. "Für viele Verbraucher ist eine Auseinandersetzung mit ihrem Anbieter nach einer derartigen Bescherung am Telefon ärgerlich, mühsam und zeitaufwendig", so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Hamburger Verbraucherschützer raten, telefonische Angebote von Mobilfunkunternehmen auszuschlagen und Anrufe zu Werbezwecken bereits von vornherein zu untersagen. Dafür genüge eine E-Mail, wobei man sich die Sache aber schriftlich bestätigen lassen sollte. Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, helfen die Verbraucherzentralen aber auch dabei, auf diese Weise abgeschlossene Verträge wieder zu stornieren.

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