Es wird noch diskutiert
Wie hoch die Strafe bei Missachtung der neuen Regelung ausfallen soll ist noch nicht bekannt. Auch hat man noch keinen Termin für das Inkrafttreten offiziell gemacht, das Dokument befindet sich laut Reuters noch in der Abstimmung.Seit 2011 gäbe es entsprechende Verträge zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie einigen Providern in Europa. Damals hat Google begonnen seine Partner zu entlohnen, wenn sie verschiedene Apps vorinstalliert dem Kunden ausliefern.
Marktmacht
Es geht dabei im Grunde um die Ausnutzung der Marktmacht, die Google zum einen als Android-Entwickler hat und zum anderen um den Einfluss als Marktführer bei den Suchmaschinen in Europa. Seit Jahren wird dabei wegen Kartellrechts-Verstößen gegen Google ermittelt. Einige Strafen wurden bereits ausgesprochen, einige Praktiken verboten. Es traf dabei natürlich nicht nur Google - ein prominentes Beispiel war Microsoft mit der Auflage, auch andere Browser neben dem Internet Explorer bei der Systemeinrichtung anzubieten.Hintergrund
Unabhängige Untersuchungen hatten gezeigt, dass viele Nutzer einfach die vorinstallierten Komponenten nutzen, ohne sich Gedanken um andere Alternativen zu machen, oder ihnen das Wissen fehlte, wie sie statt dem "Standard" auf andere Lösungen umschwenken können. Kartellrechtlich greift da die EU-Kommission ein und untersagt im Vorfeld solche voreingestellten Bundles.Wie nun Google die neue Auflage in der Praxis umsetzen wird, ist noch nicht bekannt.
Historisch: Android-Chrome-OS-Verschmelzung soll kurz bevorstehen
2016-10-02T11:47:00+02:00Nadine Juliana Dressler
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