Nach deutschem Vorstoß: Irland nimmt sich Apples Datenschutz vor
Independent berichtet, werden die Untersuchungen im Herbst eingeleitet - also nach der politischen Sommerpause. Die zuständige Datenschutzbeauftragte Helen Dixon will sich demnach zunächst einmal das Serviceangebot Apple Care und die damit zusammenhängenden Datenschutzrichtlinien genauer anschauen.
Dixon nannte gegenüber dem Independent noch keinen genauen Verdacht, bestätigte aber, dass ihre Behörde ein sehr spezifisches Risiko für die Nutzer nun genauer untersuchen müsse.
Interessant ist die neue Untersuchung vor allem, da Apple seinen Europasitz im irischen Cork angesiedelt hat und dort die Kundendaten aus den einzelnen europäischen Ländern zusammenfließen. Zudem folgt Dixon mit der Anordnung zur Untersuchung einen Hinweis aus München. Die bayrischen Datenschützer hätten sich mit einem Hinweis an die irische Behörde gewandt, erklärte Dixon.
Siehe auch: Gericht kassiert Datenschutz-Klauseln von Apple
Dabei ging es eben um jene globale Einwilligungen, mit denen Kunden Unternehmen pauschal gestatten, ihre Daten zu nutzen. Einwilligungserklärungen seien nur gültig, wenn dem Verbraucher bewusst sei, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Dieser Anforderung genügten die Apple-Klauseln damals nicht - und auch die jetzige Ausgestaltung wird nach EU-Recht noch immer als unzureichend aufklärend angesehen.
Mehr dazu: Verbraucherschützer gehen gegen Apple Care vor
Wie der Dixon nannte gegenüber dem Independent noch keinen genauen Verdacht, bestätigte aber, dass ihre Behörde ein sehr spezifisches Risiko für die Nutzer nun genauer untersuchen müsse.
Interessant ist die neue Untersuchung vor allem, da Apple seinen Europasitz im irischen Cork angesiedelt hat und dort die Kundendaten aus den einzelnen europäischen Ländern zusammenfließen. Zudem folgt Dixon mit der Anordnung zur Untersuchung einen Hinweis aus München. Die bayrischen Datenschützer hätten sich mit einem Hinweis an die irische Behörde gewandt, erklärte Dixon.
Klagen gegen Datenschutz-Klauseln
Ärger mit Verbraucherschützern ist Apple nicht unbekannt. Erst vor drei Jahren hatte das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) in wichtigen Teilen Recht gegeben.Siehe auch: Gericht kassiert Datenschutz-Klauseln von Apple
Dabei ging es eben um jene globale Einwilligungen, mit denen Kunden Unternehmen pauschal gestatten, ihre Daten zu nutzen. Einwilligungserklärungen seien nur gültig, wenn dem Verbraucher bewusst sei, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Dieser Anforderung genügten die Apple-Klauseln damals nicht - und auch die jetzige Ausgestaltung wird nach EU-Recht noch immer als unzureichend aufklärend angesehen.
Mehr dazu: Verbraucherschützer gehen gegen Apple Care vor
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