AdBlock Plus: Gericht verbietet bezahltes Whitelisting, Blocker legal

Der Oberlandesgericht Köln hat dem Verlagsriesen Axel Springer einen Teilerfolg in seinem Vorgehen gegen den Hersteller des Werbeblockers AdBlock Plus verschafft. Zwar sind Werbeblocker grundsätzlich legal, doch sind die bei Adblock Plus üblichen Whitelisting-Möglichkeiten gegen Geld nach Meinung des Gerichts nicht rechtmäßig.
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Wie das OLG Köln mitteilte, ist die Verwendung von Software zum Blocken von Werbung im Internet durchaus rechtens. Man lehnte damit die Berufung des Axel-Springer-Verlags gegen das vorangegangene Urteil des Kölner Landgerichts ab. Der Verlag kann sich allerdings darüber freuen, dass die von AdBlock Plus im Rahmen seines sogenannten Acceptable-Ads-Programms erhobenen "Gebühren" illegal sind.

Die Firma Eyeo, Hersteller von AdBlock Plus, muss die Angebote von Springer nun kostenlos in sein Programm für akzeptierbare Werbung aufnehmen, darf also kein Geld dafür verlangen, dass ihr Werbeblocker die auf Springer-Seiten geschalteten Anzeigen durchlässt. Das Gericht beruft sich bei seiner Entscheidung auf den neuen Paragraph 4a im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

Hier der entsprechende Auszug aus der Pressemitteilung des OLG Köln:

Die "Whitelist"-Funktion ist nach Auffassung des Senats dagegen eine unzulässige aggressive Praktik im Sinne von § 4a Abs. 1 S. 1 UWG. Die Beklagte befinde sich aufgrund der Blacklistfunktion in einer Machtposition, die nur durch das von ihr kontrollierte "Whitelisting" wieder zu beseitigen sei. Mit dieser technisch wirkenden Schranke hindere die Beklagte die Klägerin, ihre vertraglichen Rechte gegenüber den Werbepartnern auszuüben.

Das Programm wirke nicht nur gegenüber den Inhalteanbietern wie der Klägerin, sondern auch gegenüber deren Werbekunden. Als "Gatekeeper" habe die Beklagte durch die Kombination aus "Blacklist" und "Whitelist" eine so starke Kontrolle über den Zugang zu Werbefinanzierungsmöglichkeiten, dass werbewillige Unternehmen in eine Blockadesituation gerieten, aus der diese sich sodann freikaufen müssten. Dass das Programm im Ergebnis einem Wunsch vieler Nutzer nach werbefreiem Surfen im Internet entgegen komme, ändere daran nichts.

Im Ergebnis würde die Entscheidungsfreiheit werbewilliger Unternehmen erheblich beeinträchtigt. Jedenfalls größere Webseitenbetreiber und Werbevermittler würden zu Zahlungen herangezogen. Dass die Machtposition erheblich sei, zeige das Beispiel von großen amerikanischen Internetkonzernen, die nach unstreitigem Vortrag der Parteien beträchtliche Zahlungen für ein "Whitelisting" leisten.


Eyeo will nun nach eigenen Angaben Revision gegen das Urteil beantragen und gegebenenfalls eine "finale Entscheidung" durch den Bundesgerichtshof herbeiführen. Erst nach einem entsprechenden Urteil will man seine Produkte anpassen, hieß es. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass seine eigentliche Einnahmequelle, nämlich des Whitelisting von bestimmten Werbeanzeigen von bestimmten Website-Betreibern und Werbetreibenden gegen Bezahlung, in Gefahr ist.

Bisher verlangt Eyeo von den Teilnehmern seines "Acceptable Ads"-Programms eine Beteiligung in Höhe von 30 Prozent an den Einnahmen aus der durchgelassenen Werbung. Das Unternehmen wird seit geraumer Zeit für diese auch als "moderne Wegelagerei" bezeichnete Praxis kritisiert, da manche Verlage darin eine Art Erpressung sehen. Adblock Plus wird nach Angaben von Eyeo aktuell von gut 100 Millionen Anwendern aus aller Welt genutzt.
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