Kauf einer Prepaid-Karte zukünftig nur noch gegen Personalausweis

Vorgeblich zum Schutz des Landes vor Terroristen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, Prepaid-Karten zu verwenden, um anonym kommunizieren zu können. Beim Kauf wird nun zwingend ein Ausweis benötigt und für schon aktive SIM-Karten muss dieser noch nachgereicht werden.

Infografik: Entwicklung des MobilfunksEntwicklung des Mobilfunks
Diese Regelung ist im neuen Anti-Terror-Paket enthalten, das die Bundesregierung heute beschlossen hat, berichtete das Magazin Netzpolitik.org, dem das Papier vorliegt. Die Entwicklung hatte sich zuvor bereits abgezeichnet. Um die Neuerung möglich zu machen, werde der § 111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) neu geschrieben.

In diesem ist bisher bereits vorgeschrieben, dass die Telekommunikationsanbieter die Daten des jeweiligen Anschlussinhabers einholen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, diese auch zu prüfen. Bei normalen Verträgen wird die Identität im Zweifelsfall trotzdem klar, weil eine funktionierende Rechnungsanschrift oder Kontoverbindung benötigt wird. Ohnehin ist es die Regel, dass der Ausweis bei Vertragsabschluss verlangt wird.

Prepaid-Starterpakete kann man beispielsweise bei Discountern bisher hingegen einfach so erwerben. Hier wird erst bei der Aktivierung der SIM-Karte die Eingabe von persönlichen Daten verlangt. Allerdings prüft niemand nach, ob die Angaben auch stimmen. Dadurch lassen sich die Karten letztlich auch aktivieren, wenn ausgedachte Namen und Anschriften eingegeben werden.

Bestandskunden müssen Ausweis nachliefern

Das soll sich nun aber ändern. Ohne Vorlage eines Ausweises oder eines vergleichbaren Dokuments dürfen SIM-Karten nicht mehr herausgegeben werden. Die Daten zur Identifikation des Käufers müssen außerdem gespeichert werden. In der Praxis wird das wohl zu zusätzlichen Rechtsverletzungen führen. Entgegen der allgemeinen Annahme, dürfen Telekommunikationsanbieter den Personalausweis zwar durchaus kopieren, müssen die Kopie aber unverzüglich wieder vernichten, wenn der Erfassung der Daten in ihrem System Genüge getan ist. Das dürfte wohl häufig nicht der Fall sein.

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind laut dem vorliegenden Entwurf nur SIM-Karten, die vor dem 22. Juni 2004 aktiviert wurden - also mindestens zwölf Jahre alt sind. Bei allen anderen müssen die Mobilfunkanbieter sich binnen anderthalb Jahren den Ausweis vorlegen lassen. Wie dies funktionieren soll, ist noch unklar. Möglich ist aber durchaus, dass allen Nutzern, die nicht mit ihrem Ausweis zu einer Vertriebsstelle kommen, die Verbindung gekappt wird.
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