Amazon experimentiert mit digitaler Draufgabe bei Blu-ray-Kauf

Amazon ist natürlich als Versandhändler groß geworden, längst gehören aber digitale Angebote wie Prime Video zu den wichtigsten Standbeinen des Unternehmens. Das US-Unternehmen testet derzeit offenbar auch, ob und wie man diese Geschäftsbereiche kombinieren könnte, so bekommen Käufer einer Blu-ray künftig womöglich eine digitale Ausgabe dazu.
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M-Disc
Es ist eigentlich eine naheliegende Idee: Vermutlich um den Verkauf von Blu-rays anzukurbeln, experimentiert Amazon derzeit mit einer "Draufgabe" bei der Bestellung von optischen Datenträgern. Das berichtet zumindest ein Kunde im Forum Bluray-Disc (via Caschy). Der Nutzer mit dem Namen cobb schreibt, dass er am vergangenen Freitag drei Blu-rays bei Amazon gekauft habe und zwei davon daraufhin in seiner Prime-Bibliothek aufgetaucht seien.

Amazon hat dazu eine Erklärung mitgeliefert, per Mail wurde cobb informiert, dass er diese digitale Draufgabe im Rahmen eines Testprogramms erhalte. Der vollständige Wortlaut der Informations-E-Mail von Amazon:

"Wir freuen uns, Ihnen heute im Rahmen eines Testprogramms eine digitale Kopie dieser Titel ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen zu können. Sie finden Ihre Kopien in Ihrer Amazon Videobibliothek.

Ab sofort können Sie die digitale Kopien auf Ihrem Laptop, Ihrem Fernseher, sowie auf zahlreichen Geräten und unterwegs anschauen. Erfahren Sie mehr über Amazon Video und unsere Möglichkeiten zu streamen.

Bei der zur Verfügungstellung der digitalen Kopie handelt es sich um eine freiwillige Leistung von Amazon.de, auf die kein Anspruch besteht."


Es ist also zweifellos vorerst nur ein Test, aus der Nachricht geht aber nicht hervor, ob die freigeschalteten Filme auch nach dem Ende dieses Betaprogramms erhalten bleiben. Man kann auch nur spekulieren, ob das auch tatsächlich mal für alle kommen wird. Zu begrüßen wäre es aber allemal, da das einen echten Mehrwert darstellt.

Lückenlos wäre ein solches Angebot aber kaum, da Amazon die Rechte an der digitalen Version besitzen muss und selbst wenn das der Fall ist, die zusätzliche digitale Kopie sicherlich auch noch mit dem Rechteinhaber abklären müsste.

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