Trotz Update & Ersatz:
Error-53-Klage gegen Apple soll weitergehen
Klage trotz Update & Entschädigung
"Sammelklage wegen Error 53: Apple soll lahmgelegte Geräte ersetzen": Unter dieser Überschrift hatten wir Anfang des Jahres über die juristischen Spätfolgen eines Problems berichtet, das Apple mit der iOS Version 9 auf iPhones gebracht hatte. Dieses führte dazu, dass nach einer unautorisierten Reparatur des Touch-ID-Sensors die entsprechenden Geräte komplett lahmgelegt wurden und die Nutzer keinen Zugriff mehr auf Daten erhielten. Wenige Tage später hatte Apple sich offiziell entschuldigt und einen offiziellen Fix veröffentlicht. Error 53 & Touch ID: Sammelkläger bleiben dran Anfang dieses Monats hatte der Konzern dann laut dem Bericht von AppleInsider vor dem nordkalifornischen Bezirksgericht beantragt, die Sammelklage wegen des Fehlers 53 nicht mehr zuzulassen. Nach Beseitigung des Problems durch ein Update und dem Angebot an betroffene Nutzer, die Geräte zu reparieren oder zu ersetzen, seien die Anschuldigungen gegen den Konzern nicht länger relevant. Schon eine Woche vor Erhebung der Anklage hatte Apple das Problem eingestanden.Die Vertreter der Sammelklage erheben jetzt wiederum in einem Gegenantrag den Vorwurf, Apple habe nicht ausreichend dafür Sorge getragen, dass Nutzer überhaupt von dem Ersatzprogramm erfahren könnten. Neben einer "vagen" Ankündigung auf der offiziellen Supportseite - hier hatte Apple im April über das Problem informiert - habe Apple "wenig Aufwand betrieben" um Nutzer zu informieren, so der Vorwurf. Im nächsten Schritt sollen die beiden Parteien jetzt am 16. Juni in einer Anhörung aufeinandertreffen.
Erst mal abwarten
Nach der Veröffentlichung des Updates durch Apple können betroffene iPhone 6 und iPhone 6S-Modelle aktuell wieder genutzt werden, die von nicht offizieller Stelle ausgetauschten oder beschädigten Touch-ID-Sensoren bleiben aber weiterhin deaktiviert. Laut dem Konzern könne man aus Gründen der Datensicherheit hier nur eine Reparatur durch autorisierte Händler oder Apple selbst erlauben. Man darf gespannt sein, ob Fehler 53 Apple noch sehr viel länger juristisch beschäftigen wird.
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