Forderung nach Grundrecht auf die Netznutzung ohne Klarnamen
Datenschutz-Grundverordnung ungenügend
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung müsste dahingehend auf jeden Fall nachgebessert werden, forderte Caspar nun heute während des Euroforum-Datenschutzkongresses in Berlin. Er sieht die freie Internetnutzung gefährdet, wenn nicht jeder Anwender die freie Wahl hat, wie er in einer bestimmten Umgebung auftreten möchte.Neues Grundrecht
Dabei geht es vielmehr um das Bild nach außen, also um die Darstellung von Nutzerprofilen. Ob ein Konzern zum Beispiel zulässt, dass sich jemanden nach außen hin mit einem Pseudonym und ohne eine Klarnamenanbindung darstellt, dürfe nicht den Unternehmen freigestellt sein, sondern müsse ein neues Grundrecht werden: Zusammengefasst benötigen wir ein feststehendes "Grundrecht auf pseudonyme Nutzung von Telemedien", erklärte Caspar.Mehr dazu: Höhere Strafen, mehr Kundenrechte: EU-Datenschutzreform kommt 2018
Als exemplarisches Beispiel nennt der Datenschutzbeauftragte gern die Willkür bei Facebook. Während das soziale Netzwerk bereits einige Nutzer aussperrte, weil sie nicht die Regeln zu der Klarnamenpflicht beherzigten, wären dafür Abertausende andere Nutzer weiterhin mit falschen Namen und Daten im Netzwerk unterwegs, ohne dass Facebook auch diese kategorisch löschen würde. Caspar sieht daher den Gesetzgeber nun in der Pflicht, klare Regelungen zu schaffen.
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