Verbesserter, eigenbestimmter Verbraucherschutz
Die Datenschutzreform sichert dabei so entscheidende Bereiche wie das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenübertragbarkeit (Mitnahme der eigenen Daten zu anderen Dienstanbietern beispielsweise) oder klar verständlichen Datenschutzbestimmungen. Es geht dabei aber nicht nur um mehr Eigenbestimmung beim Verbraucher, sondern im zweiten Schritt auch um mehr Konsequenz bei Verstößen. So sieht die neue Regelung vor, dass bei Verstößen härter durchgegriffen werden kann. Konkret heißt das, dass es Strafen in Höhe von bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs eines Unternehmens geben kann. Die Bestimmungen gelten dabei für alle Konzerne, die in der EU Dienste anbieten, also unabhängig von ihrem Firmensitz.Siehe auch: Windows 10 Datenschutz: Diese Infos sammelt Microsoft über Nutzer
Die neue Regelung soll ab Frühjahr 2018 die alte Datenschutzverordnung von 1995 und damit aus einer Zeit ersetzen, in der noch nicht einmal ein Prozent aller Europäer das Internet wirklich nutzten.
"Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Dies ist ein großer Erfolg für das Europäische Parlament und ein starkes europäisches Ja zu starken Verbraucherrechten und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Bürger können selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gibt das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten. Bei Verstößen müssen Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes zahlen. Das neue Gesetz schafft Vertrauen, Rechtssicherheit und einen faireren Wettbewerb", schrieb der Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht (Grüne, DE) in einer Pressemeldung zum Beschluss.
Mehr dazu: Weichen für europaweite Datenschutzreform sind gestellt
2016-04-14T20:26:00+02:00Nadine Juliana Dressler
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