Gesetz stellt Weichen für autonomes Fahren auf deutschen Straßen
Süddeutschen Zeitung in einem kurzen Interview bereits gestern im Vorfeld zur Abstimmung. Sein Ministerium habe alle Bedenken geprüft und notwendige Richtlinien EU-konform ausgelegt.
Dafür werde nun außerdem die Öffnung von internationalen Abkommen vorangetrieben, teilte Dobrindts Ministerium mit. "Einen wichtigen Meilenstein haben wir jetzt erreicht: Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot."
Das Gesetz gilt für den so genannten Regelbetrieb, also für das Fahren von selbstlenkenden Fahrzeugen auf allen deutschen Straßen.
Um das autonome Fahren genauer zu regeln, wurde zudem die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe beschlossen. Die AG soll verbesserte Rahmenbedingungen schaffen, um Regelungen für das automatisierte und vernetzte Fahren international genauer zu koordinieren. Zum G7-Verkehrsministertreffen im September in Japan sollen dafür bereits neue Regeln präsentiert werden.
Wann der Bundesrat über den Gesetzesentwurf entscheiden wird, ist noch unbekannt. "Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen", erklärte Dobrindt der Dafür werde nun außerdem die Öffnung von internationalen Abkommen vorangetrieben, teilte Dobrindts Ministerium mit. "Einen wichtigen Meilenstein haben wir jetzt erreicht: Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot."
Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr
Das erweiterte Gesetz setzt auf das so genannte Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr auf und legt unter anderem fest, dass alle Systeme den technischen Regelungen der UNECE entsprechen müssen. Das heißt auch, dass die Systeme grundsätzlich zu jeder Zeit durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.Das Gesetz gilt für den so genannten Regelbetrieb, also für das Fahren von selbstlenkenden Fahrzeugen auf allen deutschen Straßen.
Um das autonome Fahren genauer zu regeln, wurde zudem die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe beschlossen. Die AG soll verbesserte Rahmenbedingungen schaffen, um Regelungen für das automatisierte und vernetzte Fahren international genauer zu koordinieren. Zum G7-Verkehrsministertreffen im September in Japan sollen dafür bereits neue Regeln präsentiert werden.
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